Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)

JUHÁSZ, Koloman: Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts

Kirchliche Zustände im Banat in der Mitte des 18. Jahrhunderts 231 ihm monatlich 16 Gulden erfolgen zu lassen“ 67). Am 7. 6. 1746 befiehlt die Hofkammer wiederholt der Administration, den von Wien herabge­sandten Priester Swoboda in curam animarum einzusetzen“ 68). Am 26. 4. 1750 bewirbt sich der bereits erwähnte Werschetzer Kaplan Josef Top­peiner um die Pfarrei von Perjamosch bei der Administration69). Am 12. 5. 1746 verordnet die Hofkammer der Administration zu Temesvár, „dem weltlichen Priester Andreas Federspiel, welcher — damit er ad curam animarum gebraucht werden könne -— dahin abgeschickt wird, fünfzig Gulden zur Reise-Beihilf darunter erfolgen zu lassen“ 70). Am 26. 9. 1746 „präsentiert die Administration den Priester Johann Swo­boda zum Neu-Petscher, den allda interimaliter angestellten Pfarradmini- strator Andreas Federspiel zum Dattaer Pfarrer“ 71). Am 4. 10. 1746 „bedeutet Hofkommision der Administration: dem Pfarrer zu Dognatschka, wegen alldort versehenen Seelsorgedienste pro remuneratione 75 Gulden abzureichen“ 72). Am 16. 2. 1747 „bedeutet die Hofkammer der Admini­stration, „daß dem weltlichen Priester Anton Martinuzzi die Mercydorfer Pfarrstation verliehen wurde und befiehlt, daß die Installierung der zwei präsentierten Presbyter Swoboda und Federspiel gegen Bericht über den Erfolg bewirkt werden solle“ 73). Anton Swoboda wurde inzwischen (4. 2. 1747) von Bokschan nach Neu-Petsch übersetzt und dort installiert74). Ein Hofreskript (15. 4. 1747) „bedeutet, daß über das Gesuch des PP. Tri- nitarier, womit ein Kloster für fünf Geistliche ihres Ordens in Temesvár eingeführt werde, Bericht samt Gutachtung erstattet werden soll“ 75). Am 20. 6. 1747 bittet das Verwalteramt von Neu-Palanka, „die baufällige Weißkirchener Kirche reparieren zu dürfen, und unterbreitet zugleich mit den Meisterschaften diesfalls eingegangenen Verträge zur Genehmigung, mit der Anzeige, daß die katholischen Kirchen zu Potok und Langenfeld den raitzischen Gemeinden überlassen werden könnten“ 76). Am 2. 10. 1747 verordnet die Hofkammer der Administration, „daß die Stiftsbriefe und landesfürstliche Entschlüsse über die den Geistlichen ab aerario zu be­zahlenden Stiftungen und Deputate mittelst autentischer Abschrift ein­gesendet werden sollen“ 77). Am 6. 1. 1748 urgiert die Temesvarer Landes­67) Wiener Hotfkammerarchiv: H. R. vom 25. 5. 1746. Diese Summe entspricht ungefähr dem üblichen Jahresgehalt der Geistlichen: 172 Gul­den. os) DS III, 145. 8») DS III, 148. 76) Wiener Hofkammer: Banatica vom 12. 5. 1746. n) DS III, 146. 72) DS I, 70. 73) DS I, 72. 74) Kirchliche Rundschau, 1923, 74. 73) DS I, 73. 76) DS II, 37. 77) Wiener Hofkammerarchiv: H. R. angeführtes Datum.

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