Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 15. (1962)
AUER, Erwin M.: Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vlies
Die Präbende des Ordens vom Goldenen Vließ 11 Kundmachung. Von der Kanzlei des Ordens vom goldenen Vließe wird hiermit bekannt gemacht: Es sei durch den Tod des k. k. Rittmeisters Freiherrn Johann von Falkenstein eine Ordenspräbende, mit welcher der Bezug jährlicher 200 fl. verbunden ist, erledigt worden. Hiernach werden jene Individuen des alten Herrn- und Ritter Standes, welche aus dem österreichischen Kaiserstaate gebürtig sind; durch Unfälle des Krieges oder auf andere Art unverschuldet in Dürftigkeit geraten sind und zum Bezüge der gedachten Stiftung zu gelangen wünschen, auf gef ordert, ihre gehörig belegten Gesuche bis zum 1. Mai 1854 bei der geheimen Kabinettskanzlei Sr. k. k. Apostolischen Majestät einzubringen. Wien den 13. Februar 1854 67). Die auf Grund der Ausschreibung einlangenden Gesuche wurden entweder laufend oder gesammelt an die Polizeihofstelle, später an das k. k. Innenministerium, das k. u. k. Reichskriegsministerium oder andere Behörden zur Überprüfung weitergeleitet, ob die Stiftungswerber die im Artikel 2 des Stiftbriefes für den Eintritt in die Präbende festgelegten Bedingungen und zwar a) Zugehörigkeit zum alten Ritter- und Herrenstand, b) Geburt im österreichischen Kaiserstaate, c) ZugethanSein der katholischen Religion, d) Nachweis untadelhafter Sitten und e) Verarmung durch Krieg oder andere unverschuldete Unglücksfälle erfüllten. Hiezu kam noch, daß die Stiftung im Sinne der Ansprache des Ordenskanzlers bei der Säkularfeier des Jahres 1830 nur für masculis, also für männliche Individuen vorgesehen war,i8) und Frauen somit von der Präbende ausgeschlossen blieben 69). Auf Grund des Überprüfungsergebnisses arbeitete der Ordenskanzler mit Unterstützung der Ordenskanzlei den alleruntertänigsten Vortrag an den Ordenssouverain aus; dieser Vortrag stellte die über die Bewerber 70) eingeholten Auskünfte in Form von Gutachten zusammen und erbat die Entscheidung, welchen Bewerbern der Kaiser als Chef des Ordens die freien Präbenden zuerkennen wolle. Diese Vorträge wurden häufig durch eine Competententabelle ergänzt, die, wie lediglich an einem Beispiele gebende neu zur Vergebung heranstand; später unterblieb die Nennung des Namens. -— Die Bewerbungsbedingungen katholische Religion und von tadellosen Sitten wurden zum ersten Mal in die Ausschreibung vom 23. Juli 1868 auf genommen (Amtsblatt zur Wiener Zeitung, 25. Juli 1868, Nr. 175, 1031). «0 Ebenda, 16. Februar 1854, Nr. 40, 267; 18. Februar 1854, Nr. 42, 281; 21. Februar 1854, Nr. 44, 301. 68) Allocutio (vgl. oben Anm. 17), 5, Punkt II. »») ZI. 15/TO/1871 und 14/TO/1911. to) Es finden sich wechselweise die Bezeichnungen Bewerber (ZI. 77%/TO/ 1842, 181/TO/1850 fol. 203v u. a.), Kandidaten (ZI. 77%/TO,/1842, 4/TO/1852 fol. 16 u. a.) und Competenten (ZI. 2/TO/1832, fol. 13r, 16/TO/1857, fol. 112 u. a.).