Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
CORNARO, Andreas: Österreich und das mexikanische Freikorps
74 Andreas Cornaro protestierte Lago, worauf Maximilian bestimmte, daß die in der mexikanischen Nationalarmee dienenden Österreicher weiterhin im Sinne der Konvention vom 19. Oktober 1864 als österreichische Staatsbürger gelten sollten47). Maximilian hatte gehofft, daß es dem provisorischen Kommandanten Oberst Kodolitsch und verschiedenen anderen treuen Offizieren gelingen werde, den Großteil des österreichischen Korps zum Übertritt in die Nationalarmee zu bewegen. Das war aber nicht der Fall. Die meisten der enttäuschten Leute entschlossen sich zurückzukehren. Die Ursache dafür lag zum Teil auch beim österreichischen Gesandten. Bei der „äußerst prekären Lage des Kaiserreiches“ hatte er schon am 27. Dezember das Korpskommando aufgefordert, die Mannschaft durch „unparteiischen Rat“ vor Unheil zu bewahren. In einer neuen Note vom 2. 1. 1867 protestierte er gegen angebliche Mißbräuche bei der Anwerbung von Korpsangehörigen und forderte die Leitung auf, der Mannschaft vom Eintritt in die mexikanische Nationalarmee abzureden48). Dieses Vorgehen wurde dem Gesandten von den in Mexiko verbleibenden österreichischen Offizieren sehr übel genommen. Sie wandten sich später sowohl deswegen als auch auf Grund der von Lago beobachteten zweideutigen Haltung anläßlich der Gefangenschaft Maximilians mit einer gemeinsamen, gegen den Gesandten gerichteten Note an die Öffentlichkeit49). Napoleon hatte in seinem endgültigen Befehl vom 13. Dezember 1866 zur Einschiffung der Franzosen angeordnet, auch die österreichische und belgische Legion, soweit sie es wünsche, mitzunehmen. Die Rückfahrt der heimkehrenden Österreicher war daher gesichert, allein die Bezahlung der Soldrückstände, Abfertigungen und Pensionen oblag dem völlig erschöpften kaiserlich mexikanischen Fiskus. Bei der Auflösung des Korps war eine Kommission gebildet worden, um die finanziellen Fragen zu regeln. Nach 3 Wochen ging sie ergebnislos auseinander, da keine Geldmittel vorhanden waren. Lago erhob deshalb schwere Vorwürfe gegen den Vertreter des Korps in dieser Kommission, den mit ihm auf gespanntem Fuße stehenden Kodolitsch. Er versuchte jetzt selbst diese finanziellen Forderungen zu vertreten, ohne etwas zu erreichen. Eine in dieser Angelegenheit bei Maximilian angesuchte Privataudienz wurde ihm unter allerlei Vorwänden nicht gewährt50). Das mexikanische Kriegsministerium reduzierte die von Kodolitsch auf 234.662 Pesos berechneten Forderungen um ein Drittel, verweigerte aber vorläufig auch die Auszahlung dieser Summe, da keine genügenden Rechnungsbelege vorgelegt werden konnten. In einer anderen Angelegenheit schien dagegen Lago ein Erfolg be- schieden zu sein. In der kaiserlichen Gendarmerie, einem der aus Einheimi47) Anhang von Lagos Bericht vom 17. 1. 1867. HHStA, PA 34, 5. 48) Abgedruckt bei Schmit von Tavera, a. a. 0„ II., S. 243 f. u. Felix Prinz Salm-Salm, Queretaro, II., S. 211 f. 49) Abgedruckt bei Salm, Queretaro, II., S. 212 ff. 50) Lago an Beust, 28. 1. 1867. HHStA, PA 34, 5.