Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

CORNARO, Andreas: Österreich und das mexikanische Freikorps

Österreich und das mexikanische Freikorps 73 keine Rücksicht genommen. Die österreichische Legion jedoch vollständig aufzulösen wagte man damals mexikanischerseits nicht, da man zur Zah­lung der vertragsmäßigen Abfertigung und Begleichung des freien Rück­transportes aller, die dann nicht in der einheimischen Armee weiterdienen wollten, finanziell nicht im Stande war42 *). Die Lage des österreichische Korps, dessen Kommando von Graf Thun im August zurückgelegt worden war, verschlechterte sich zusehends. Die Stimmung der Legion, die durch die Erfolge der Republikaner und die Unklarheit über die Absichten des Kaisers bei der durch den drohenden französischen Abzug immer schwierigeren Situation stark demoralisiert war, ging so weit, daß sie durch eine Deputation Maximilian um ihre Auf­lösung bat48). Der österreichische Gesandte Baron Lago, der dem Kaiser nicht freundlich gesonnen war und dessen Lage schon von Anfang an als aussichtslos betrachtet hatte, geriet in Sorge, Maximilian könnte kurzer Hand die Krone zurücklegen und, ohne irgendwelche Vorsorge zu treffen, nach Europa zurückkehren. Dann müßte die Legion wohl oder übel auf Kosten des österreichischen Staatsschatzes durch die Gesandtschaft in die Heimat geschickt werden44). Diese Aussicht war für den etwas furcht­samen Gesandten umso unangenehmer, da er dann zur Durchführung die­ser Tätigkeit in Mexiko bleiben müßte, er jedoch die Absicht hatte, im Falle der Abdankung die erst unter dem Kaiserreich 1864 errichtete öster­reichische Gesandtschaft aufzulösen und das gefährliche Land zu verlassen. Die Sorgen Lagos waren unbegründet. Maximilian, der damals abzudanken dachte und sich bereits nach Orizaba auf den Weg zur Küste begeben hatte, war keineswegs gesonnen, das österreichische Korps sich selbst zu über­lassen und nahm mit den Franzosen Verhandlungen wegen dessen Rück­transport auf45). Lago war allerdings auch gegen die diesbezüglichen Versicherungen Bazaines mißtrauisch. Dem Drängen und Versprechungen der konservativen Parteiführer ge­lang es, Maximilian umzustimmen und trotz dem Abzug der Franzosen zum Bleiben in Mexiko zu bewegen. Mit Handschreiben vom 6. Dezember 1866 löste er das zu kostspielige Korps auf und stellte den Angehörigen frei, nach Hause zurückzukehren oder in die mexikanische Nationalarmee einzutreten. Für den zweiten Fall wurde Offizieren und Unteroffizieren die Übernahme in den nächsthöheren Grad und Landanweisungen bei der Entlassung ver­sprochen, doch würden sie als Mexikaner nationalisiert und verlören ihre Sonderstellung46). Wegen dieser letzteren, etwas unklaren Bestimmung 42) Lago an Mensdorff, 19. 7. 1866, HHStA, PA 34, 4. 48) Vgl. E. Cäsar Conte Corti, Maximilian und Charlotte v. Mexiko, II., S. 333 f. 44) Lago an Mensdorff, 28. 10. 1866. HHStA, PA 34, 4. 45) Vgl. E. Schmit v. Tavera, Geschichte der Regierung d. Kaisers Maxi­milian. II., S. 213 ff. 46) Lago an Außenminister Beust, 28. 12. 1866. HHStA, PA 34, 4.

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