Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

CORNARO, Andreas: Österreich und das mexikanische Freikorps

Österreich und das mexikanische Freikorps 67 rung am 19. Oktober 1864 einen entsprechenden Vertrag abschließen. Die für das mexikanische Korps angebotenen günstigen Bedingungen hatten einen bedeutenden Andrang von Freiwilligen zur Folge. Nach der vielleicht etwas übertriebenen Behauptung eines Teilnehmers hätte man leicht die fünffache Anzahl der erforderlichen 6000 Mann haben können 7). Daher konnte man unter den zahlreichen Bewerbern eine strenge Auslese nach physischer Tauglichkeit treffen. Im Bezug auf moralische Qualitäten scheint man aber nicht immer so streng gewesen zu sein. So erwähnt der­selbe Teilnehmer das Beispiel eines Offiziers, der später in Mexiko mit der Kasse zu den Juaristen durchging, was er schon einmal in päpstlichen Diensten gemacht habe8), denn natürlich fanden sich viele abenteuerliche Elemente unter den Bewerbern. So suchte schon am 15. April, also lange bevor die Werbungen begonnen hatten, ein siebzehnjähriger (!) Schreiber bei dem preußischen Landratsamt in Naumburg/Saale, dem wohl der Büro­dienst nicht gefiel, um Aufnahme in das zu errichtende Freikorps an9). Die Jurisdiktion ebenso wie die Oberleitung der Organisierung des Korps war an Oberst Franz Graf Thun-Hohenstein übertragen worden, der jedoch zunächst wiederholte Anstände infolge Disziplinlosigkeiten der Angeworbenen nicht verhindern konnte10). Außer einer Anordnung an die Ergänzungsbezirkskommanden, alle faktischen Assentierungen an die poli­tischen Behörden des Heimatortes der Angeworbenen zu melden11), wurde nämlich bei der Aufstellung des Korps keinerlei Fühlung mit den Zivil­behörden genommen. Bei den etwas komplizierten Jurisdiktionsverhältnis­sen, die der entsprechende Paragraph der Bestimmungen festsetzte, gab es daher ständig Unklarheiten über die Zuständigkeit, zumal viele aus der österreichischen Armee Übergetretene, die vor der Eidesleistung aus­schließlich unter österreichischer Militärgerichtsbarkeit standen, noch ihre alten Uniformen trugen12). Reibereien zwischen Polizei und Militärperso­nen waren die Folge. Doch scheinen sich diese Anstände bald gegeben zu haben, wie die Stimmung der Bevölkerung von Laibach, das an Stelle des zuerst dafür ausersehenen Triest zum Sammelplatz des Freikorps be­stimmt wurde, zeigte. Als nämlich die Truppe die Stadt verlassen hatte, wurde ihre solide Haltung gerühmt und ihr Weggang von den Kreisen, die von dem durch ihre Anwesenheit vermehrten Geschäftsgang profitiert hat­ten, bedauert13). Die ursprünglich auf Katholiken beschränkte Aufnahme war schon in einer der nachträglichen Ergänzungen der Bestimmungen auf Angehörige 7) Aus dem Tagebuch des kaiserlich mexikanischen Husarenoffiziers Carl Fuchsberger, S. 464. HHStA, Handschriftenabteilung, Suppl. 1.272. °) Fuchsberger, a. a. 0., S. 465. 9) AVA, 2.742 — MI/1864. i°) AVA, 5.833 — MI/1864. 11) AVA, 3.824 — MI/1864. 12) AVA, 5.633 — MI/1864. 13) AVA, 8.625 — MI/1864. 5*

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