Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

CORETH, Anna: Kaiserin Maria Eleonore, Witwe Ferdinands III., und die Karmelitinnen

60 Anna Coreth freuen über den beharrlichen Willen, der hinter all dem stand. Die Schwe­stern hatten ihn überzeugt und imponierten ihm. Vor Ostern hatte er ein vertrauliches Gespräch mit Sr. M. Colomba und M. Teresa, in dem diese ihm die Gründe darlegten, warum sie keinesfalls dem Bischof unterstellt sein wollten, Gründe, die uns heute letztlich unbekannt sind. P. Joseph billigte sie und sprach den Klosterfrauen ein hohes Lob wegen ihrer Stand­haftigkeit aus. Ja, er eiferte sie an im Ausharren: es sei notwendig, in diesem heiligen Vorsatz festzubleiben, denn es hieße im Evangelium „wer durchhält, der siegt“; dies sei der Weg, alles zu überwinden. Er selbst be­fiehlt die Dinge an erster Stelle Gott und will sich nun mit allem Eifer daransetzen, weiterzuhelfen50). Exemtion und Klosterbau Man hatte ein Wagnis getan, bauend auf die kaiserliche Macht. Die Kaiserin hatte vom Bischof von Neustadt tatsächlich die Abtretung der Jurisdiktion an den Ordensgeneral erreicht und im Sommer 1665 erklärte sich dieser bereit, das Kloster zu übernehmen51). Vom Bischof aus standen keinerlei Schwierigkeiten entgegen, im Gegenteil freute er sich von Her­zen, daß ein so schweres Kreuz nicht seinen Schultern auferlegt werde: ,,si enim difficile est regere viros religiosos, quanto magis difficile erit regere foemines“ 52) ! Diesen Ausspruch gebraucht der Bischof einer Persönlich­keit gegenüber, die nun erstmalig in diesen Rahmen eintritt: P. Hermann Horst, Jesuit und Beichtvater der Kaiserin Maria Eleonora, der durch seine kleine Biographie der verstorbenen Kaiserin Anna Eleonora bekannt ist. Dieser Pater hat sich als Vermittler und Helfer in der Angelegenheit der Exemtion jetzt und später bewährt53). Der letzte, heftigste Kampf nämlich stand noch aus. Die Zustimmung des Ordens war unweigerlich an die Bedingung geknüpft, die De-Facto- Exemtion durch eine päpstliche Entscheidung legalisieren zu lassen. Hier jedoch ballten sich die Widerstände. Ein Gesuch des Neustädter Bischofs vom Jänner 1665 blieb unbeachtet. In der zuständigen Religiösenkongrega- tion war man der Ansicht, die päpstliche Bulle sei schon erlassen, nach ihr hätte man sich zu halten und daß dies nicht geschehen war, wurde als gro­ber Verstoß gewertet. Die Lage war peinlich, ja sie sah gänzlich hoffnungs­los aus bis Kardinal Julius Spinola, ein warmer Freund des Ordens54), der auch persönliche Beziehungen zu den Patres unterhielt, der entscheidende Retter wurde. 50) P. Joseph an M. Colomba, s. d., ebenda fol. 19. 51) Ebenda fol. 104 und 46. Renuntiation vom 1. Juni 1665, Annahme vom 1. August. 52) Brief vom 22. August 1665. 5S) Vgl. seinen Brief an die M. Priorin von Neustadt am 7. Oktober 1667 (irrtümlich September), in dem er einen großen Dank abwehrt. Ebenda fol. 17. Bischof Johannes Thuanus ist am 11. Jänner 1666 gestorben. 54) Kard. Spinola an P. Joseph, Rom, 13. Nov. 1666, ebenda fol. 27.

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