Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
CORETH, Anna: Kaiserin Maria Eleonore, Witwe Ferdinands III., und die Karmelitinnen
48 Anna Coreth schwere Bedenken gegen die Opportunität der Gründung überhaupt, die Betreuung der Nonnen durch die Patres und die von den Frauen verlangte Exemtion im besonderen. So aber könne er nur die Befürchtung Vorbringen, es würden sich die Klosterfrauen sicherlich der Privilegien des Landes — gemeint ist die für die übrigen österreichischen Karmelitinnenklöstern durchgesetzte Exemtion — bedienen, da Erzherzog Leopold die Angelegenheit begünstige und es in seiner Macht stünde, als Ordinarius des Ortes diese einzuführen. Der Nuntius werde sich nicht seinem Wunsch widersetzen und sich leicht seiner Meinung anschließen 14). Es sind in einem weiteren Briefe vom 4. Juli die Bedenken des Generals gegen die Gründung mit der gegenwärtigen Ungunst der Zeit begründet und tatsächlich drohte beständig ein neuerlicher Türkenkrieg an den Grenzen Österreichs. Linz — sowie Wiener Neustadt — wäre von einer vordringenden feindlichen Heerschar leicht überrannt gewesen, wie dies tatsächlich im Jahre 1683 mit letzterer Stadt geschehen sollte und die Nonnen wären dann höchst gefährdet gewesen. Im Jahr der Türkenbelagerung Wiens mußten sie tatsächlich fliehen. So sei, meint der General, die Gründung eine schwierige Angelegenheit. Aber sie war es noch mehr aus den rechtlichen Gründen. Am 30. Juli 1661 gibt der Ordensgeneral der Kaiserin selbst, nicht ohne Beteuerung der Dankbarkeit für alle Gunst gegenüber den Karmeliten, die Auskunft, daß ihm und den General-Definitoren die Hände gebunden seien und eine durch den Nuntius in Wien zu erwirkende Einwilligung des Papstes zur Gründung unerläßlich sei15). Es waren folgende 2 Punkte, für die es einer besonderen päpstlichen Linzenz bedurfte: 1. das Recht, Klosterfrauen aus einem bestehenden Kloster, dem Wiener Konvent, zu entnehmen, um sie als Gründerinnen zu transferieren; 2. das Kloster aus der bischöflichen Jurisdiktion zu eximieren und völlig dem männlichen Orden zu unterstellen. Schon zur Zeit der Ordensgründung war diese Frage eine strittige. Theresia hatte zwar die Reform des Männerordens angeregt, um Beichtväter gleichen Geistes für die Schwestern zu erhalten, aber sie hatte es diesen letztlich freigestellt, ihre Seelsorger zu wählen. Johannes vom Kreuz hatte mit der Betreuung der Frauenklöster gerechnet, aber dann erhielten Tendenzen, die auf Rückzug aus der Seelsorge hinsteuerten, die Oberhand und es wurde keine Einheitlichkeit in dieser Frage erzielt. Wenn die Wiener Karmelitinnen die Führung durch Karmelitermönche wünschten, so geschah dies aus dem theresianischen Geist und aus dem Wunsch, von solchen geleitet zu werden, die ihr Regelleben kannten und verstanden. Naturgemäß liebte die Ordensleitung erzwungene Sonderstellungen einzelner Klöster nicht sehr und sah überdies Schwierigkeiten mit dem Hl. Stuhl voraus, der 14) La.KlA. E, fol. 118. is) P. Domencio della SSa Trinita an Eleonora, Rom, 30. Juli 1661, LA.K1A. E, fol. 102.