Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

CORETH, Anna: Kaiserin Maria Eleonore, Witwe Ferdinands III., und die Karmelitinnen

46 Anna Coreth Gründung verspricht die Stifterin durch ihre Unterschrift ein Kapital von 40.000 fl., welche jährlich 2.400 fl. sichere Zinsen tragen. 2. Zur Miete und Adaptierung eines Hauses sagt sie ferner 2000 fl. zu und ist bereit, sämt­liche zur Installierung nötigen Möbel reichlichst zur Verfügung zu stellen. 3. Was die Zustimmung des Ordens und die Bedingungen, welche die Stif­terin stellt, betrifft, ist aller Wahrscheinlichkeit nach zu hoffen, daß keine Schwierigkeiten eintreten würden. P. Gerardus begründet die von ihm genährte Hoffnung, es sei nicht nötig, eine besondere Erlaubnis des Papstes zu erlangen, durch die Autori­tät vieler theologischer Doktoren und durch folgende Argumente: daß das Konzil von Trient nur die Zustimmung des Ordinarius fordere, daß die unbeschuhten Karmeliten eigene Privilegien zur Gründung von Klöstern mit obiger Zustimmung hätten, daß die Fürsten von Österreich dasselbe Recht, sei es de iure oder ex consuetudine, besäßen, daß Erzherzog Leo­pold Wilhelm selbst als Gouverneur der Niederlande in den Städten Mons und Teremonde in Flandern ohne Bewilligung von Rom Klöster desselben Ordens gegründet hätte, daß die Konstitutionen der unbeschuhten Karme- litinnen, vom Papst bestätigt, dem Generalkapitel und -definitorium das Recht gäben, Nonnen für neue Gründungen aus bestehenden Klöstern her­auszunehmen. Überdies wolle die Kaiserin es auf sich nehmen, neue Privi­legien zu verlangen, falls solche nötig wären und falls der Erzherzog-Bi­schof dazu seine Einwilligung geben würde. Es ist bezeichnend, daß nicht P. Joseph diesen Bericht machte. Dieser hatte offensichtlich Bedenken gegen die Umgehung des päpstlichen Stuhles, wie sich aus späteren Begebenheiten schließen läßt. Aber auch Leopold Wilhelm, der grundsätzlich voll zur Gründung steht, zögert in diesem Punkt und will eine Resolution des Kaisers diesbezüglich einholen. Am 12. April 1661 schreibt er Sr. Maria Colomba, er habe nun den kaiserlichen Auftrag bekommen, „in aller Stille“ mit dem Nuntius zu sprechen, anstatt sich gleich an den Hl. Vater zu wenden, was er ehestens tun wolle. Der Kaiser, Leopold L, möchte aber auch, „um in dem Werk besser voranzukommen“, mit größerer Sicherheit wissen, was es mit den 40.000 fl. Fundationsgeld für eine Bewandtnis habe, wo sie situiert seien, ob es bares Geld sei oder liegende Güter. Sr. Maria Colomba möge dies rasch berichten11). Ebenso wie sämtliche Briefe der Schwester an die Kaiserin ist auch dieser Bericht leider nicht mehr vorhanden. Wir wissen aber, daß Erzher­zog Leopold Wilhelm den Auftrag des Kaisers gleich ausführte und in der Fastenzeit noch mit dem Nuntius die Sache besprach. Dieser schien ge­wogen und drückte die Meinung aus, wenn die Gründung durchgeführt werden könne, ohne nach Rom zu gehen, ginge sie besser und leichter, „weil sie offt zu Rom zu vili scrupulos sein“, und weil, wie er glaube, auch die „Pragerische Fundation“ ohne Consens des Papstes, sondern nur des Ordi­narius vor sich gegangen wäre. Der Erzherzog wollte sich darüber näher u) Or. Fam.A. fol. 14.

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