Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
WIESSNER, Hermann: Die Raitung des Kärntner Vicedoms Johannes dictus Comes vom 24. Mai 1331
Die Raitung des Kärntner Vicedoms Johannes dictus Comes 491 erlittene Verluste, so „pro amisso dextrario“ oder „pro amissis spadonibus in servicio“. Das Streitroß, „dextrarius“, stand hoch im Wert und wurde gewöhnlich mit 60 Mark eingeschätzt, das verschnittene Pferd, „spado“ wurde dagegen mit einem Fünftel des Streitrosses eingeschätzt. Geldliche Überweisungen bei bestimmten Anlässen sind ebenfalls nachzuweisen. So erhielten beispielsweise die Augustiner zu Völkermarkt eine geldliche Aushilfe unter dem Titel „pro subsidione expensorum“, ein Mini- sterialer wurde mit einer Geldsumme „pro subsidio domus sue“ unterstützt und die Stadt Völkermarkt erhielt einen Zuschuß unter dem Titel „pro restauratione pontis in Volchenmarcht“. Zur Auslösung verpfändeter Güter und Gerechtsame eingetragene Gelder wurden unter „pro phantlosis“ geführt. Hieher gehörten auch die Zinsen für in Anspruch genommene Darlehen „pro usuris apud Iudeos“. Bei besonderen Anlässen wurden auch Nachlässe bei Natural- und Geldabgaben gewährt, so etwa beim Brand von Klagenfurt in dieser Zeit „pro subsidio reedificationis in Chlagenfurt“ oder bei Mißwachs „ex sterilitate anni“. Für persönliche Bedürfnisse des Landesherren finden sich in der Raitung keine Eintragungen, diese wurden augenscheinlich aus anderen Einkünften bestritten. Nur einmal heißt es darin „pro domina regina“ bei einer kleinen geldlichen Ausgabe. Die Raitung schließt mit einer Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und kommt zu dem Resultat, daß der Landesherr unter Einrechnung früherer Schulden dem Vicedom 60 Modien Weizen, 15 Modien Korn, 150 Modien Hafer, 2000 Käse, 30 Idrien Wein und 1185 Mark Aquilejer und 2 Vierdung schuldet. Man darf annehmen, daß zur Tilgung dieser Schulden dem Vicedom landesherrliche Güter zum Pfand gegeben wurden. Das vorgetragene Beispiel zeigt zur Genüge, welche Bedeutung dieser Quellengattung beizumessen ist.