Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
WIESSNER, Hermann: Die Raitung des Kärntner Vicedoms Johannes dictus Comes vom 24. Mai 1331
Die Raitung des Kärntner Vicedoms Johannes dictus Comes vom 24. Mai 1331. Von Hermann Wiessner (Klagenfurt). Als Schüler unseres gemeinsamen Lehrers Alphons Dopsch ist unser Jubilar auch wirtschaftsgeschichtlich interessiert und daher scheint mir der nachfolgende Aufsatz in der ihm gewidmeten Festschrift nicht fehl am Platze. Es ist eine Eigenart gewisser wirtschaftsgeschichtlicher Quellen, daß man bei ihnen sozusagen zwischen den Zeilen lesen muß. Bei flüchtigem Überlesen, ob es sich jetzt um Urbarien oder um Rationarien handelt, ermüden sie durch die Einförmigkeit ihrer Diktion, dort durch die monotone Aufzählung der Güter und ihrer Schuldigkeiten, hier durch die Aufzählung der verschiedenen Einnahmen und Ausgaben. Wer sich aber die Mühe nimmt, sich eingehender mit diesen Quellen zu beschäftigen, wird bald erstaunt sein, welch reiche Fülle höchst interessanter Einblicke man in die verschiedenen Sparten der Wirtschafts- und Kulturgeschichte daraus gewinnen kann. Ein gütiges Geschick hat mehrere Kanzleibücher der Görz-Tiroler auf uns kommen lassen, aus denen die musterhafte Finanzverwaltung dieser Familie ersichtlich ist. Es ist daher sicherlich nicht zufällig, daß Maximilian bei seinen Reformen zur Reichsverwaltung gerade in Innsbruck die erste Raitkammer ins Leben rief und damit an die heimische Tradition anknüpfte. Aus dem vorlegenden Material greife ich ein Beispiel heraus, welches für uns in Kärnten besonders instruktiv ist. Es ist dies eine Ratio des Vicedoms Johannes dictus Comes vom 24. Mai 1331. Dieser Johann Graf, (Familienname nicht Titel) scheint einer Villacher Familie zu entstammen, wo zeitgleich ein Otto dictus Comes nachweisbar ist. Johann war unter dem König-Herzog Heinrich Vicedom, worunter man gewöhnlich den Verwalter der landesherrlichen Eigengüter, der Domänen, versteht. Nach den Aussagen der Ratio ist aber Graf mehr, denn er legt auch Rechnung über den Ertrag von Gerichten, Mauten und Zöllen, also Abgaben mit Regalcharakter und ähnelt daher in seiner Stellung mehr dem Landschreiber und späteren Hubmeister. Es ist nun auffällig, daß dieses wichtige und verantwortungsvolle Amt keinem Mitglied des heimischen Hochadels anvertraut worden war, wie die Hofämter des Marschalls, Schenken oder Truchsess, sondern einem Mann