Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Das Privileg König Philipps für die Herren von Arco
Das Privileg König Philipps für die Herren von Arco 455 In den beiden Belehnungsurkunden vom 11. Oktober und 23. Dezember 120040) wird nur angegeben, daß Ulrich „sicuti vasallus“ den Lehenseid geschworen hatte, ein Ausdruck, der von den Trienter Notaren stets für freie Lehen verwendet wurde. Ministerialen schwören in dieser Zeit den Lehenseid „sicut homo de masnata“ 41). Schließlich sei noch die bereits erwähnte bischöfliche Belehnung von 1208 genannt, nach welcher der gleiche Ulrich Bischof Friedrich den Lehenseid „ut gentilis et nobilis vasallus“ schwört42). Aber nicht nur dem Bischof, auch dem Kaiser schwören die Arcos den Lehenseid im 12. und im beginnenden 13. Jhd. als Edelfreie. Bereits 1164 hatten die Brüder Ulrich und Friedrich von Arco von Friedrich Barbarossa einen jährlichen Gehalt von 24 Imperialen als Lehen erhalten 43). Dieses Lehen wurde 1209 erneuert, wobei Ulrich König Otto den Lehenseid „nobiliter“ schwört, worauf er den Lehenskuß erhält44). Diesen urkundlichen Belegen steht allerdings jene bereits zitierte Urkunde von 1210 gegenüber, in der wieder der gleiche Ulrich gemeinsam mit seinem Bruder Friedrich dem Bischof den Lehenseid (als „homines de nobili macinata casadei sti Vigilii“) leistet. Gleichzeitig wird ihnen u. a. befohlen, keine Hochgerichtsbarkeit mehr auszuüben und die bei Arco errichteten Galgen abzureißen. Nur über ihre Eigenleute dürfen sie in Zukunft die Gerichtsbarkeit ausüben wie die übrigen „milites“ (hier wohl in der Bedeutung von Ministerialen). Außerdem wurde die Auslieferung der „instrumenta libertatis“ verlangt, widrigenfalls diese ohne Gültigkeit seien. Man hat diese Urkunde, wie erwähnt, als Verbot der von Ulrich von Arco während der schwachen Herrschaft Bischof Konrads usurpierten Hechte aufgefaßt. In Wahrheit aber dokumentiert sie den Eintritt der beiden Arcos in die Ministerialität des Hochstiftes. Schon dem Umstand, daß Ulrich zwischen 1208 und 1210 zweimal dem gleichen Lehensherrn den Lehenseid schwört, der sich aber in beiden Fällen in seiner Formulierung wesentlich unterscheidet, ist zu entnehmen, daß in der Zwischenzeit eine Änderung des Rechtsverhältnisses zwischen Lehensherr und Lehensmann eingetreten sein muß. Diese Änderung steht aber im ursächlichen Zusammenhang mit den Ereignissen, die der Verleihung des königlichen Privileges folgten. Wenige Monate, nachdem König Philipp den Herren von Arco das Privileg verliehen hatte, wurde er ermordet. Bischof Friedrich von Trient nützte den Regierungswechsel aus, um neuerdings die Rückgabe der während der Sedisvakanz verloren gegangenen Güter zu verlangen. Zu Beginn des Jahres 1209 begab er sich an den königlichen Hof nach Augsburg und ließ hier durch das kgl. Hofgericht mehrere strittige Rechtsfragen entscheiden. Neben anderen das Ministerialenrecht betreffenden Fragen ent4«) A. Franco a. a. O., S. 27 und Orig. Mantua, Busta 9. 41) A. Franco a. a. O., S. 48. 42) Mantua, Busta 9. 43) Stumpf Nr. 417. 44) Böhmer-Ficker Nr. 392.