Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
BLAAS, Richard: Die Tätigkeit der k. k. Aktenrückführungskommission in Paris 1814 und 1815
Die Tätigkeit der k. k. Aktenrückführungskommission in Paris 35 gängen und freien Plätzen Baracken für die Mannschaft und die Pferde aufgestellt, überall waren Heu- und Strohvorräte aufgestapelt. Die französische Regierung hatte wohl gegen die unschickliche Einquartierung hef- tigst protestiert, aber keinen Erfolg gehabt. „Da somit“, meint Ottenfels, „auch den nunmehr wieder ein Eigentum des k. k. Hofes gewordenen Archiven augenscheinlich Gefahr drohte, noch vor ihrer Abführung ein Raub der Flammen zu werden, und mir überdies alle Möglichkeit genommen war, die nötigen Arbeiten vorzunehmen, so habe ich es für dringend erachtet, wegen Räumung der Archive bei dem preußischen Militärkommando einzuschreiten. Wenn es mir bisher auch nicht gelungen ist, das Hotel Soubise gänzlich von Einquartierungen zu befreien, so habe ich doch wenigstens schon eine sehr beträchtliche Verminderung der Mannschaft und die Räumung derjenigen Abteilungen des Gebäudes erwirkt, die mir zur Arbeit unentgeltlich sind. Ich finde in diesem mißlichen Umstande nur einen Grund mehr, die Absendung unserer Archive nach Möglichkeit zu beschleunigen“ 75 *). Die k. k. Kommission hatte diesmal gleich zu Beginn ihrer Tätigkeit von der französischen Regierung und dem Archivdirektor Daunou die Anerkennung des Grundsatzes verlangt, „daß alle aus Wien und den österreichischen Provinzen abgeführten Akten ohne Ausnahme wieder dahin zurückkehren müßten“. Daunou erklärte, daß er der Tätigkeit der Kommission kein Hindernis in den Weg legen werde78). Für die Rückführung waren vorgesehen: die noch fehlenden mit den Akten der Reichskanzlei vermengten Staatskanzleiakten, die Hofkanzleiakten betreffend die wieder mit Österreich vereinigten Provinzen, die Bestände der Reichskanzlei und des Reichshofrates und die niederländischen Akten; diese letzteren sollten zwar nicht unmittelbar nach Wien, sondern vorläufig nur nach Mainz gebracht werden, um dort von einer österreichisch-niederländischen Kommission einvernehmlich aufgeteilt zu werden. Der niederländische Gesandte, General von Tagei, war mit dieser Regelung völlig einverstanden und ließ die französische Regierung wissen, „sein Hof wünsche, daß die belgischen Archive durch österreichische Kommissare übernommen würden“ 77). Die Verpackung der Archive lief jetzt ungehindert an und Direktor Daunou versicherte, daß von den österreichischen Beständen nicht das Geringste ausgehoben, verschleppt oder unterschlagen worden sei und daß sié so, wie sie nach Frankreich gebracht worden waren, wieder ausgeliefert würden. Ganz stimmten diese Versicherungen allerdings nicht, denn wenn auch nicht viel verloren gegangen und verschlept worden war, so war doch, wie jeder Archivar weiß, eine solche gewaltsame Entnahme und langwierige Reise mit wiederholtem Umladen und Neuaufstellung in Paris nicht ohne Verluste für die Bestände abgegangen. „Eine beträchtliche Anzahl Kisten ist bei dem Transport der Archive von Wien nach Paris auf eine oder die 75) Ebenda. Bericht vom 6. 9. 15. 78) Ebenda 1. c. 77) Ebenda 1. c. 3*