Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

WAGNER, Hans: Die Zensur am Burgtheater zur Zeit Direktor Schlenthers 1898 bis 1910

Die Zensur am Burgtheater zur Zeit Direktor Schlenthers 395 Gerade deshalb wollte man an der Hofbühne verbergen, daß man hier über die gewiß strenge polizeiliche Zensur noch hinausging. So waltete der Hof­zensor, meist ein Beamter des Ministeriums des kaiserlichen Hauses, still seines Amtes. Er hat keine eigenen Akten angelegt und für diese Tätigkeit auch keine Besoldung erhalten. Die Zensur war ein Ehrenamt, das er neben seiner sonstigen Tätigkeit ausübte. Die Schaffung der Generalintendanz im Juli 1867 brachte das Ende der ruhmreichen Direktion Heinrich Laubes. Generalintendant wurde Eligius Freiherr von Münch-Bellinghausen, die Hofbühnen wurden der Kompetenz des Oberstkämmerers entzogen und dem Obersthofmeisteramt unterstellt. Diese Umstellung brachte auch einige Aufschlüsse über die Zensur. Am 20. Juli 1867 teilte das Ministerium des Äußeren und des kaiserlichen Hauses dem Obersthofmeister Fürsten Hohenlohe auf dessen Anfrage mit, daß an beiden Hoftheatern außer der Generalintendanz noch eine weitere Stelle zur Zensur heranzuziehen sei. Dazu wird die Polizei-Abteilung des Ministerrats-Präsidiums vorgeschlagen, da an diese Stelle auch Rekurse der Direktoren der Privattheater gegen Aufführungsverbote der Statt­halterei gerichtet werden. So werde eine einheitliche Richtung in der Beur­teilung der Stücke an Hof- und Privattheatern am besten gewahrt3). Darauf­hin gestattete Fürst Hohenlohe der Generalintendanz den unmittelbaren Verkehr mit dem Ministerrats-Präsidium 4). Gleichzeitig oder bald darauf muß aber der Sektionschef im Ministerium des Äußeren Leopold von Hof­mann das Amt eines Zensors übernommen haben5). Die Akten geben aller­dings erst 1876 darüber Auskunft, als Hofmann zum gemeinsamen Finanz­minister ernannt wurde. Am 3. September dieses Jahres ersuchte er den Obersthofmeister, alle Geschäftsstücke in Angelegenheiten der Hoftheater­zensur an seine persönliche Adresse ins Finanzministerium oder im Fall seiner Abwesenheit an das Literarische Büro des Ministeriums des Äußeren gelangen zu lassen6). Das beweist, daß Hofmann schon vor 1876 als Zensor tätig gewesen sein muß. Am 9. April 1880 hat dann Freiherr von Hofmann nach seinem Rücktritt als Finanzminister die Leitung der nach fünfjähriger Unterbrechung neu errichteten Generalintendanz übernommen. Ihm folgte 1885 als Generalintendant Josef Freiherr von Bezecny, Gou­3) HHStA, Generalintendanz der Hoftheater (Gen. Int.), ZI. 23 Bg. ex 1867. 4) Ebenda, ZI. 60 Bg. ex 1867. 5) Rudolf Lothar, Das Wiener Burgtheater, Wien 1934, S. 250, gibt ohne Quellenangabe an, daß Hofmann seit 1866 Zensor der beiden Hoftheater wurde; Otto R u b, Das Burgtheater, Wien 1913, S. 163, nennt hingegen das Jahr 1867. 6) HHStA, Obersthofmeisteramt (OMeA), r. 19/III/E/l ex 1876. Ein selb­ständiges Literarisches Büro hat es als Pressereferat im Ministerium des Äuße­ren nur von 1877 bis 1911 gegeben. Schon vorher aber wurde das Departe­ment III der Präsidialsektion (von 1868 bis 1877) so bezeichnet. Vgl. Ludwig Bittner, Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, 1. Bd., Wien 1936, S. 465.

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