Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

WAGNER, Hans: Die Zensur am Burgtheater zur Zeit Direktor Schlenthers 1898 bis 1910

396 Hans Wagner verneur der Bodenkreditanstalt und Sektionschef im Finanzministerium 7). Er hat die Zensurgeschäfte beibehalten. In der unveränderten Instruktion für seinen Nachfolger, den zunächst nur provisorisch mit der Leitung der Generalintendanz betrauten August Freiherm Plappart von Leenheer, vom 22. Februar 1898 lautet der Paragraph 5: „Der Generalintendant ist ad personam mit der Censur über die zur Darstellung bestimmten Bühnen­werke betraut“ »). Nun aber trat eine Veränderung ein, da Plappart münd­lich um Befreiung von den Zensuraufgaben ansuchte, die der Obersthof­meister Fürst Liechtenstein am 7. Mai gewährte und sich weitere Verfü­gungen in dieser Angelegenheit vorbehielt9). Die Ursache dieses Verzichts Plapparts war die Burgtheaterkrise, die zum Rücktritt Direktor Max Burck- hards, zur Berufung Paul Schlenthers und indirekt auch zum Wechsel der Generalintendanten geführt hat. In dieser Situation wollte Plappart, der in der Folge, wie noch zu zeigen sein wird, eifrig in Zensurangelegenheiten mitsprach und meist den eigentlichen Zensor an Ängstlichkeit übertraf, das dornenvolle und verantwortungsreiche Amt nicht übernehmen und sich eine Deckung nach oben verschaffen. Neben den Generalintendanten scheint in diesen Jahrzehnten aber doch das Literarische Büro eine gewisse Ingerenz beibehalten zu haben. Der Obersthofmeister richtete nähmlich nach der Ablehnung Plapparts am 18. Juni 1898 ein Schreiben an den Minister des Äußeren Graf Goluchowski, in der es heißt: „Die Censur über die an den k. k. Hoftheatern zur Auf­führung bestimmten Bühnenwerke ist (am Ministerium) durch eine lange Reihe von Jahren und zwar zuerst ausschließlich, späterhin über Ersuchen der Generalintendanten der Hoftheater Freiherrn von Hofmann und Frei­herrn von Bezecny geübt worden, welche zwar ad personam mit der Hof- theater-Censur betraut waren, über die Aufführbarkeit der Stücke vom Standpunkt des Allerhöchsten Hofes und der Öffentlichkeit sich jedoch stets ein Gutachten des löblichen Ministeriums einholten.“ Er berichtet dann von der Ablehnung Plapparts und ersuchte um Durchführung der Zensur durch das Ministerium des kaiserlichen Hauses, das ihm dazu als beru­fenste Stelle erscheint. Die Zensur hätte sich jedoch keineswegs auf die Vornahme textlicher Änderungen zu erstrecken, sondern lediglich unter Angabe von Gründen zu erklären, ob das Stück zur Aufführung an den Hoftheatern geeignet sei oder nicht10). Am 11. Juli antwortete Goluchowski, drückte seine Bereitwilligkeit aus und bat um Verhaltungsmaßregeln für den Zensor, mußte aber gestehen, daß jede Spur vom Ursprung des langjährigen Usus fehle, „so daß nicht ein­mal die Frage beantwortet werden kann, ob die Ausübung der Censur in den Kreis der hieramtlichen Pflichten und Competenzen gehörte oder nur * *) 7) Rub, a. a. 0., S. 164. s) Gen. Int. ZI. 308/III ex 1867. *) Ebenda, ZI. 308/V. i«) OMeA r. 19/A/24 ex 1898.

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