Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag
TIEFENTHALER, Meinrad: Das Vorarlberger Landesarchiv und seine Bestände
Das Vorarlberger Landesarchiv und seine Bestände 385 fortgeführt. Bis jetzt haben 70% der Pfarr- und Gemeindearchive, darunter die größten und wertvollsten, ihre ruhige und gesicherte Heimstätte im Landesarchiv gefunden. Bregenz und Bludenz haben hauptberufliche Archivare, während Feldkirch und Dornbirn nebenberuflich durch geschulte Kräfte besetzt sind. Die im Laufe der österreichischen Herrschaft eingeführten Behörden und Ämter, die Landstände und Stände, Gerichte, Gemeinden und Pfarreien, sind also, soweit sie noch zu erfassen waren, mit ihrem schriftlichen Niederschlag im Vorarlberger Landesarchiv vertreten. Es muß dabei bemerkt werden, daß es in Vorarlberg für die Gemeinden und Pfarreien, die Zünfte, Genossenschaften u. dgl. keine Ablieferungspflicht ihrer Archivalien an das Landesarchiv gibt. In dieser Beziehung ist alles auf freiwilliger Basis aufgebaut, die auf Grund ergiebiger Aufklärung schöne Früchte gezeigt hat. Es gibt wohl im Rahmen des Denkmalschutzgesetzes einen Schutz für öffentliche Schriftdenkmale, aber wenn es an gutem Willen des Archivalienbesitzers mangelt, kann man damit nicht allzuviel anfangen. Derzeit ist in Österreich ein neues Archivalienschutzgesetz in Ausarbeitung, das den Archivaren bessere Handhaben zu geben verspricht. Aber nicht nur das Einsammeln und die sichere Aufbewahrung der Archivalien gehören zum Aufgabenkreis eines Archivs, ebenso notwendig ist die sachgemäße Aufarbeitung und die organische Aufstellung des erworbenen Materials. Zum Schaden der Archivalien mußten diese, sei es bei Besitzerwechsel in Kriegszeiten oder um anderer Ursachen willen, ihren Stand- und Lagerort wechseln. Das Archiv des Kreisamtes z. B. wurde in Kriegszeiten bis nach Tirol, ja, teilweise bis nach Linz geflüchtet, sehr zum Nachteil der Vollständigkeit und Ordnung. Den Gemeindearchiven war jeder Vorsteherwechsel abträglich, ebenso bei den alten ständischen Archiven der Wechsel eines Landammannes. Nur zu oft gab es persönliche Gegnerschaft zwischen abtretendem und neu gewähltem Vorsteher oder Landammann. Mangels eines Gemeindehauses, wie es in den Vorarlberger Gemeinden in früheren Zeiten fast überall der Fall war, blieben die Archivalien im Privathause des Vorstehers, der diese nicht herausgab, und gingen so im Laufe der Jahre verloren. Bei älteren Beständen, Gemeinde- und Parrarchiven, ist es selten der Fall, daß die Archivalien geordnet abgeliefert werden. Meistens bekommt man ein Durcheinander in das Archiv herein. Aber ohne Ordnung, ohne die Möglichkeit des raschen Auffindens der Archivalien, ist das Archiv ein lebloser Körper. Niemals kann ein derartiges Archiv die von den Behörden, von der Wissenschaft und von der privaten Forschung gestellten Aufgaben erledigen. Um aber Ordnung in die Tausende von Urkunden und Büchern, in die Hunderttausende von Akten bringen zu können, müssen in einem Archiv genügend Raum und Arbeitsplätze vorhanden sein. Über beides verfügt nun das Vorarlberger Landesarchiv. Mitteilungen, Band 14 25