Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

TIEFENTHALER, Meinrad: Das Vorarlberger Landesarchiv und seine Bestände

386 Meinrad Tiefenthaler Allerdings braucht das Land Vorarlberg eine erhöhte Pflege seines Archivwesens. Immer wieder kann aus dem Zustande der einzelnen Archiv­körper ersehen werden, daß Vorarlberg, weil es lange kein einheitliches Land war, auch kein Gesamtarchiv hatte. Nur in einem Zentralarchiv, das auf die Ordnung und vollständige Er­haltung der verschiedensten Archivkörper bedacht ist, können die einzelnen kleineren Archive die Zeiten überdauern. Nicht immer haben höhere Ge­walten wie Feuer, Wasser und Krieg die Archive zerstört, des öfteren, auch nach 1900, sind Archive und Archivteile verständnisloser Vernichtung oder sinnloser Verschleuderung zum Opfer gefallen. Was die Ordnung der Archive anbelangt, stehen in früherer Zeit die Klöster an der Spitze, die mit großem Fleiß, aber auch aus wirtschaftlichen Motiven heraus ihre Archive gut verwaltet und registriert haben. Anläßlich eines Streites zwischen der Stadt Feldkirch und dem Kloster St. Johann in Feldkirch 1665 wegen Verbauung von Wasserläufen, sollten darauf bezügliche Urkunden vorgelegt werden. Der Prior von St. Johann empfahl dem Baumeister der Stadt Feldkirch, die Stadt solle in ihrem Archiv suchen, so werde sie solche finden. Darauf antwortete der Bau­meister, daß das Kloster solche aufweisen solle, denn das Kloster hätte die Dokumente in besserer Ordnung als die Stadt „dann sie gar zu lange suchen müssen“. Aber auch von staatlicher Seite aus wurde darauf ge­achtet, daß nicht nur in den Archiven und Registraturen der obersten Re­gierungsstellen Ordnung herrschte, sondern auch nachgeordnete Ämter ihre Schriften verzeichneten. So erhielt 1614 der Vogt von Bludenz von der Regierung in Innsbruck den Befehl, alle Urkunden, Bücher und Schriften in ein ordentliches Inventar zu bringen und auf Amtskosten verzeichnen zu lassen. Auch im 18. Jahrhundert mangelt es nicht an Aufforderungen der Zentralstellen, daß die Archivregistraturen in Ordnung zu halten seien. In neuerer Zeit war es Bayern, das zur Zeit der Einverleibung Vorarl­bergs mit Bayern, 1806—1814, in unserem Lande klare Systeme im Archiv­wesen eingeführt und seinen Aktenbesitz in wirklich mustergültiger Weise in Stand gehalten hat. Leider sind in den folgenden Jahren mangels eines Gesamtarchivs die Bestände vielfach auseinandergerissen worden, sodaß jetzt die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes der größten Mühe und Anstrengung bedarf. Das Vorarlberger Landesarchiv hat etwa 8000 Urkunden in Verwah­rung, z. T. sind diese durch Tausch oder Schenkung erworbenes Eigentum des Archivs, teilweise stammen sie von den früheren Behörden und Ämtern. Die Gemeinden, Pfarreien, Privatpersonen und Genossenschaften haben ihre Archivalien als Depot ins Landesarchiv gegeben. Die Besitzer dieser Archive haben den Vorteil, daß ihre Archivalien geordnet verzeichnet und kostenlos aufbewahrt werden und so vor jedem Verluste verschont bleiben. Es ließen sich viele Beispiele anführen, daß wertvolle Urkunden seit der Zeit ihrer ersten Verzeichnung Ende des 19. Jahrhunderts bei Fischer,

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