Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

NECK, Rudolf: Ein eigenhändiges Testament Ulrichs von Eizing (1441)

230 Rudolf Neck nähme dieses Amtes gewesen ist. Daß er sich als Hubmeister weiterhin be­reicherte, läßt sich nicht leugnen und wurde von seinen Zeitgenossen wohl mit Neid, nicht aber mit moralischer Entrüstung vermerkt; die Tatsache als solche wurde als selbstverständlich hingenommen. Der überhöhte Profit seines Amtes ging nicht auf Eizinger zurück, sondern war im System der österreichischen Finanzpolitik begründet. Dabei gelang es Ulrich von Eizing, durch ständige vorteilhafte Erwer­bungen, besonders von Liegenschaften, seinem Besitz die denkbar solideste und beständigste Grundlage zu geben5). Er verfuhr dabei nicht immer nobel, aber gesetzwidrige Methoden konnten ihm bei dieser Vermögensan­häufung nicht nachgewiesen werden. Auch hier unterschieden sich seine Erwerbungen keineswegs von denen anderer erfolgreicher Herrengeschlech­ter. Es ist auffallend, daß bei den wenigen konkreten Nachrichten über die­sen Mann in der historischen Literatur 6) die vagen Beschuldigungen der zeitgenössischen Neider und Gegner Eizingers ziemlich kritiklos aufge­nommen wurden. Dabei wird er, was das Format seiner Persönlichkeit be­trifft, sogar noch überschätzt, wenn man ihn als Renaissancemenschen be- zeichnete und mit der Verbrechernatur eines Ulrichs von Cilli, der den Mord für ein erlaubtes Mittel des politischen Machtkampfes hielt, in eine Reihe stellte 7). Und selbst Otto H. Stowasser, der sich in neuerer Zeit als erster und einziger um eine gerechtere und klarere Beurteilung Eizingers bemüht, folgte auch in einer entscheidenden Frage, der der angeblichen Fälschung des Testaments König Albrechts II., der überlieferten Lehr­meinung 8). Die Echtheit dieses Testaments wurde in der historischen Literatur schon lange bezweifelt, freilich ohne konkrete Anhaltspunkte. Eine Beteili­gung Eizingers wurde von verschiedenen Seiten angenommen, aber auch hier war es nur ein Verdacht, der erst infolge des späteren Verhaltens Ul­5) Karl Lechner, Besiedlungs- und Herrschaftsgeschichte. (Das Waldviertel, hg. v. E. Stepan, 7. Bd., Wien o. J., 2. Buch, S. 214 ff.) Siegfried Seidl, Die Hauptlinie der Eizinger in Österreich, Diss. Wien 1938, Manuskript, S. 9 ff. Wal­traute Lorenz, Ulrich von Eyczing. Eine Monographie. Diss. Wien 1952, Manu­skript, S. 3 ff. 6) Franz Krones, ADB. 5, 1877, S. 178 ff. war noch nicht einmal Eizingers Todesjahr bekannt. Vergl. jetzt Hans Wagner NDB. 4, 1959, S. 427. Es darf hier vielleicht angemerkt werden, daß diese beiden verdienstvollen Kurzbiographen Eizingers wesensmäßig und ihrer Entwicklung nach dem innerösterreichischen, vornehmlich steirischen Raum verhaftet sind und somit Eizinger vor allem in seinem grundlegenden Gegensatz zu Friedrich V. und die steirische Hegemonie in Österreich nicht voll zu würdigen vermögen. 7) Karl Schalk, Aus der Zeit des österreichischen Faustrechts 1440—1463 (Abhandlungen zur Geschichte und Quellenkunde der Stadt Wien III.) 1919, S. 486 ff. 8) Stowasser, Mitteilungen des Vereins für Geschichte der Stadt Wien, Heft 3, S. 18 ff.

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