Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 14. (1961) - Festschrift für Gebhard Rath zum 60. Geburtstag

GUTKAS, Karl: Das Bürgermeisteramt in den niederösterreichischen Städten während des Mittelalters

Das Bürgermeisteramt in den niederöster­reichischen Städten während des Mittelalters. Von Karl Gutkas (St. Pölten). Das Aufkommen des Bürgermeisters und die Übernahme von Funktionen in der Stadtverwaltung, die bisher dem Stadtrichter zustanden, ist der größte Sieg der geschlossenen Bürgergemeinde gegenüber dem Stadtherrn während des ganzen Mittelalters und in erster Linie aus der Auseinandersetzung zwischen den Autonomiebestrebungen der Bürgerschaft in Verwaltungsan­gelegenheiten und dem Aufsichtsrecht des Stadtherrn, repräsentiert durch den eingesetzten Stadtrichter, zu verstehen. Der Bürgermeister war ur­sprünglich der erste unter den Geschworenen oder Räten. Aus diesem unge­regelten Vorsitzenden und ersten unter den Räten entwickelte sich in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts eine Funktion, für die eben der Name ,,Bürgermeister“ gebräuchlich geworden ist. In den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts treten die ersten Bürgermeister in einigen wenigen nieder­österreichischen Städten auf, in den meisten allerdings erst während des 14. und 15. Jahrhunderts. Wie bei vielen anderen Einrichtungen gingen auch hier die landesfürstlichen Städte voraus, die patrimonialen folgten entweder später oder überhaupt nicht. Die ersten niederösterreichischen Bürgermeister können wir urkundlich in Wiener Neustadt und Wien belegen. Verständlicherweise ist das Bürger­meisteramt in der Stadt Wien, wegen der Größe der Stadt und ihrer Bedeu­tung als Sitz des Landesfürsten, aber auch wegen der oftmals eigenwilligen politischen Entwicklung, richtunggebend gewesen. Die Entwicklung des Wiener Bürgermeisteramtes steht zwar zeitlich nicht an der Spitze unter den deutschen Städten, ist aber hier rascher erfolgt als in anderen Ländern; aber auch in vielen kleinen niederösterreichischen Stadtgemeinden kann ein dem Wiener ähnlicher Werdegang festgestellt werden. Der erste Wiener Bürgermeister, Konrad Poll, ist erstmals 1282 und dann wieder 1288, 1289, 1291 bis 1293, 1297 und 1298 sowie von 1300 bis 1305 in diesem Amte nach­weisbar1)- In der Unterwerfungsurkunde von 1288 erscheint er nach dem Stadtrichter unter den Bürgern, die Albrecht die Treue geloben. Allerdings ist das Bürgermeisteramt in den Stadtrechten des 13. Jahrhunderts, das von 1296 mit eingeschlossen, nicht verankert. Es ist auch völlig unklar, wie und unter welchen Umständen die Wahl oder Einsetzung des Bürgermei­sters im 13. Jahrhundert erfolgte, ob er vom Stadtrat oder von der Bürger­') L. Sailer, Die Wiener Ratsbürger (1931), S. 218.

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