Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

542 Litera turberichte innerhalb des engen Rahmens weiterhin gewahrt bleiben und das ist ohne Zweifel der Fall. Schmerzlicher fällt vielleicht der Verzicht auf eine etwas eingehendere Darstellung jener für das Haus Habsburg so charakteristischen Folge von erb-, Thronfolge- und familienrechtlichen Bestimmungen, beginnend mit der Belehnung zur gesamten Hand von 1282 bis zu dem Familienstatut von 1839, in der das die Wirkungsmöglichkeit der Einzelpersönlichkeit über­steigende Ringen um die Größe, Einheit und Kontinuität des Hauses seinen Niederschlag gefunden hat. Die Flüssigkeit der Darstellung erzwang auch hier die Beschränkung auf das Nötigste, was allerdings gelegentlich kleine Unklarheiten ergibt, wenn z. B. auf Seite 44 festgestellt wird, daß das Prinzip der Primogenitur sich erstmals in der Pragmatischen Sanktion durchgesetzt habe, während auf Seite 190 Erzherzog Albrecht sehr richtig darauf hinweist, daß dasselbe bereits durch Ferdinand II. festgelegt wor­den sei. Tatsächlich war es ja schon im Testament Karls II. vom 1. 6. 1584 enthalten und ist von da an für das österreichische Thronfolgerecht rich­tunggebend geworden. Daneben aber stehen sehr schöne und klare Formulierungen, die den Geist des Hauses treffend wiedergeben, wenn z. B. als eine der großen Leistungen desselben von dem „Gewährenlassen“, dem „Nicht-Verhindern“. „der bedächtigen Erwägung schicksalsschwerer Schritte“ und „der Bewah­rung des inneren Gleichgewichts bei Unglücksfällen und Schicksalsschlägen“ gesprochen (S. 152), wenn deutlich die übernationale Stellung dieses Hauses unterstrichen oder seine sehr charakteristische Haltung gegenüber der katholischen Kirche dargelegt wird. Alles in allem: der Versuch, Geschichte in komprimierter Form, aber in breiter Front an ein primär historisch nicht unbedingt interessiertes Publikum heranzutragen, kann als vollauf geglückt bezeichnet werden. Das Abgleiten in die Niederungen „populärwissenschaftlicher“ Darstellungen ist mit Erfolg vermieden, vielmehr ist dem Autor in eindrucksvoller Weise das Wagnis gelungen, „zwischen den Untiefen der Oberflächlichkeit und unzulässiger Verallgemeinerung und den Klippen der Detailanhäufung den richtigen Kurs zu finden“. Joh. Christoph Allmayer- Beck (Wien). Hassinger Erich, Das Werden des neuzeitlichen Europa 1300—1600. (Ge­schichte der Neuzeit. Herausgegeben von Gerhard Ritter). Georg Westermann Verlag, Braunschweig 1959. XVIII und 493 Seiten. Die „Geschichte der Neuzeit“, eine seit 1950 bestehende Schriftenreihe, verfolgt — wie dem Vorwort des Herausgebers zu entnehmen ist — ein dreifaches Ziel: dem Studierenden als Einführung, dem Geschichtslehrer als Handbuch und einer breiteren Leserschaft als Orientierungsmittel zu dienen; insoferne besteht also weitgehende Übereinstimmung mit dem Kende'schen Handbuch für den Geschichtslehrer, doch wird auf die dort angewandte größere Ausführlichkeit bei der Behandlung der deutschen Geschichte verzichtet. Hassingers Beitrag stellt in dem chronologisch drei­stufigen Programm des Unternehmens, dessen letzter Teil mit dem zwei­bändigen Werk Hans Herzfelds („Die moderne Welt 1789—1945“) bereits

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