Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

538 Archivberichte 297 1721 Dezember 30. Johann Christoph Partmann, kaiserl. Tapezierergehilfe, um die kaiserl. Untertapeziererstelle, wie sie Mathiae Stiller gehabt, jährlich 150 Gulden Besoldung und täglich 1 Gulden Kostgeld. P. begründet sein Ansuchen mit 17jähriger Dienstzeit, wobei er 1. die regierende Kaiserin als königl. spani­sche Braut von Wolfenbüttel nach Wien begleitete; 2. die Erzherzogin Maria Anna als königl. portugiesische Braut von Wien nach Holland; 3. die kaiserl. Mutter zweimal abholte und zurück begleiten mußte; 4. bei der diesjährigen Reise des Kaisers nach Karlsbad und 5. bei den Krönungen zu Frankfurt und Preßburg seine Arbeiten leistete. Der Obersthofmeister meint hiezu, daß P. die Stelle verdienen würde, jedoch ohne Besoldungserhöhung. Res.: Placet. f. 476 rv. 298 1722 Jänner 14. Johann Christoph Partmann wird zum zweiten kaiserl. Untertapezierer, jedoch ohne Besoldungserhöhung (mit der gleichen Besoldung als kaiserl. Tapezierergehilfe) ernannt und hat das gewöhnliche Jurament neu abzulegen. f. 485 r. 299 1722 Jänner 15. Referat über einige Hof-Theatral-Bedienten: Simon Seiß, Schüler des Daniel Anton Bertoli, Dissegnatore di Camera, will die von Bertoli für das Theater gemachten Risse kopieren und bittet dafür um die Gnadenpension. Der Obersthofmeister ratet davon ab. Res.: Placet mit der Meinung des Direktors. f. 488 v, 489 rv. 300 1722 März 24. Balthasar Schick, kaiserl. Hofbildhauer, seit 10 Jahren für den Hof tätig, ist 70 Jahre alt und blind. Er kann daher durch seine Arbeit nichts mehr zum Lebensunterhalt verdienen und bittet um Gnadenpension. Der Oberst­hofmeister meint, obwohl solche Hofhandwerksleute keine Pension erhielten, wäre Sch. für eine Gnadenpension von jährlich 100 Gulden vorzuschlagen. Res.: Placet in toto. f. 508 v, 509 r. 301 1722 April 4. Balthasar Schick, kaiserl. Hofbildhauer, erhält ab 1. Jänner 1722 jährlich 100 Gulden Gnadenpension, worüber der Hofkontrollor die Anweisung aus­zufertigen hat. f. 513 r v. 302 1722 Juni 19, Wien. Joseph Emanuel Fischer von Erlach, Sohn des Bernhard Fischer von Erlach, kaiserl. Oberbauinspektor, hat für seine Länderreisen jährlich 800 Gulden Adjutum erhalten, damit er sich in der Baukunst und anderen einschlägigen mathematischen Wissenschaften vervollkommnen könne, um den Kaiser künftig nützliche Dienste leisten zu können. Er bittet, da er beim Bauwesen nun erspießliche Dienste leisten könne, um eine besoldete Stelle. Der Gene­ralbaudirektor Graf von Althan meint in seinem Gutachten, daß F. sich durch seine 8—9jährigen Reisen im Ausland hiezu qualifiziert hätte, um seinem Vater bei seinem hohen Alter und der anhaltenden Leibesschwäche bei den begonnenen und noch unausgeführten Bauten behilflich zu sein. Er sei deshalb würdig, als kaiserl. Hofarchitekt mit einer hinlänglichen Besoldung nebst freiem Quartier angestellt zu werden, weil er sonst not­gedrungen an anderen Orten sein Glück versuchen würde. Das Obersthof-

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