Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

524 Archivberichte Kupferstecher, verordnete Besoldung von jährlich 1000 Gulden. f. 380 v. Franz Joseph König, Edelsteinschneider, verordnete Besoldung von jährlich 600 Gulden. Mathias Steindl, Beinstecher (= Elfenbeinschnitzer) verordnete Besoldung von jährlich 400 Gulden und wöchentliches Kostgeld von 3 Gulden 40 Kreuzer. (Johann Rochus) della Rovere, Kristallschneider, verordnete Besoldung von jährlich 400 Gulden und wöchentliches Kostgeld von 3 Gulden 40 Kreuzer. — Ist bis heute in seinem Dienst noch nicht bestätigt. (Johann) Detlop van der Pohl, Kammergoldarbeiter, hatte in Spanien eine Besoldung von jährlich 500 Gulden. Palm, (Emanuel) Garb und Brenner, Kammerjuweliere, keine Besoldung. Kammer-, Wappen-, Siegel- und Steinschneider, hatte laut Auszug aus dem Hofzahlamtsprotokoll wöchentliche Besoldung von 20 Gulden. — Ist in sei­nem Dienste noch nicht bestätigt. f. 381 r. Johann Rheins, Kammertischler und „Ebenist“ jährliche Besoldung von 200 Gulden. Dem Kammerschlosser, dem Johann Stanneti, Kammerbildhauer, und dem Kammermedailleur werden die Arbeiten bezahlt. f. 381 v. 200 1712 Dezember 31, Wien. (Referat über die kaiserl. Musikkapelle:) Fabricio Cerrini, Galerieinspektor, vom Kaiser in seinem Dienste mit jähr­licher Besoldung von 600 Gulden bestätigt. Es wird angefragt, ob C. außer­dem als pensionierter Musiker auch Anspruch auf seine Pension von 1440 Gulden hat. Res.: C. hat lediglich seine Besoldung als Galerieinspektor und sonst nichts zu fordern. f. 399 v — 400 r. 201 1713 Jänner 10, Wien. Franz della Motte, Fortifikationsmeister bei den kaiserl. Edelknaben, erhielt bis 30. September 1711 als Unterhalt jährlich 800 Gulden. M. sollen weiter­hin ab 1. Jänner 1713 ohne Zeitunterbrechung und Kürzung des ersten Quartals die bisherigen 800 Gulden Besoldung vom Hofkontrollor über das Hofzahlamt angewiesen werden. f. 415 v. 202 1713 Jänner 16, Wien. Carl Gustav Hereus, (gewesener) kaiserl. Antiquitäten- und Medaillen­inspektor, ist auf Grund des Intimates mit der früheren jährlichen Besoldung von 1500 Gulden ab 1. April 1712 wieder aufgenommen, worüber der Hof­kontrollor für H. die Verordnung — ohne Abzug des ersten Quartals — an das Hofzahlamt auszufertigen hat. f. 423 v. 203 1713 Jänner 19, Wien. Johann Trehet, kaiserl. Garteningenieur, ist wieder in kaiserl. Dienste auf- genommen und erhält nicht nur die vom Hofzahlamt bisher jährlich ange­wiesenen 800 Gulden, sondern auch das vom Kammerzahlmeister genossene Adjutum von jährlich 600 Gulden in der Weise, daß er künftig ab 1. Okto­ber 1711 jährlich 1400 Gulden, ohne Abzug des ersten Quartals vom Hof­zahlamt erhält. Dafür erhält T. für Wagenfahrten in die Favorita, den Augarten und nach Schönbrunn oder dorthin, wo er seinen Dienst in Wien oder in den Vorstädten zu verrichten hat, keine Entschädigung. Der Hof- kontrollor hat die diesbezügliche Verordnung an das Hofzahlamt auszu­fertigen. f. 426 r, v

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