Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780

Österreich 525 204 1713 Februar 6, Wien. Francesco della Motta, Edelknaben-Instruktor in architectura militari, um Besoldungserhöhung. M. war Instruktor des Kaisers in der Fortifikations- kunst, als dieser noch Erzherzog war, und beklagt sich, daß er niemals mehr als 800 Gulden Besoldung erhielt, kein Hofquartier hat und daher in Schulden geriet. M. erhielt als Instruktor des Kaisers 800 Gulden Besoldung, die ihm auch nach der Abreise des Kaisers nach Spanien weitergezahlt wurden. Damit M. diese Besoldung nicht umsonst erhalte, ist ihm nach der Rückkehr des Kaisers aus Spanien die Stelle eines Instruktors der Edelknaben in archi­tectura militari übertragen worden. Für das Hofquartier, das M. bean­spruche, wäre das Hofmarschallamt zuständig. Die Besoldungserhöhung für M. wäre abzulehnen, weil er, wenn er die Besoldung von 800 Gulden als Instruktor des Kaisers hinreichend fand, nicht als Instruktor der kaiserl. Edelknaben mehr verlangen könne. Es wäre höchstens, daß der Kaiser aus besonderer Gnade und weil M. so lange kein Hofquartier hatte und bedürftig sei, ihm die Besoldung etwas erhöhen wolle. Res.: M. kann die Besoldung bis auf 1000 Gulden erhöht werden. f. 461 v — 462 v. 205 1713 Februar 7, Wien. Ferdinand Draghi, kaiserl. Schatzmeister des verstorbenen Kaiser Joseph I., wird in seinem Dienste ab 1. Oktober 1711 mit der verordneten Besoldung von jährlich 400 Gulden, ohne Abzug des ersten Quartals, und mit wöchent­lich 6 Gulden Kostgeld bestätigt, worüber der Hofkontrollor den diesbezüg­lichen Bescheid auszufertigen hat. f. 466 v, 467 r. 206 1713 Februar 7, Wien. Fabricio Cerrini, kaiserl. Galerie-Inspektor des verstorbenen Kaiser Joseph I., wird in seinem Dienste ab 1. Oktober 1711 mit der verordneten Besoldung von jährlich 600 Gulden, ohne Abzug des ersten Quartals bestätigt, worüber der Hofkontrollor den diesbezüglichen Bescheid an das Hofzahlamt auszu­fertigen hat. f. 467 r. 207 1713 Februar H, Wien. Kaiserl. Bestätigungsdekret für Johann Trehet als kaiserl. Garteningenieur. Der Kaiser hat T. in Ansehung der den beiden letzten Kaisern geleisteten langen Dienste und da er als Garteningenieur bekannt und berühmt ist und nicht nur dem Kaiser, sondern auch vielen Fürsten und Kavalieren die Lust­gärten mit besonderer Wissenschaft und Erfahrung einrichtete, als kaiserl. Garteningenieur mit der früheren Besoldung von jährlich 1400 Gulden be­stätigt, die bereits vom Hofzahlamt flüssig gemacht wurden. f. 478 r — 479 r. 208 1713 März 8, Wien. Johan Adam Böhm, „Indianischer Tapezier wircker“, um die kaiserl. Tape­ziererstelle. B. gibt an, der Kaiser hätte seine Arbeit gesehen. Der Oberst­hofmeister meint, es hänge davon ab, wie die Arbeiten B.s dem Kaiser gefallen hätten und ob man B. ganzjährig oder etwa ein Vierteljahr für sich allein arbeiten lassen solle oder ob man B. für jede Arbeit bezahlen oder ob er eine jährliche Besoldung erhalten solle. (Die Resolution fehlt.) f. 487 r, v.

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