Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780
Österreich 523 195 1712 November 20, Wien. Johann Friedrich Fischer (Maler), ist auf Grund des Intimates als Kammermaler ab 1. Juni 1712 mit einer jährlichen Besoldung von 1000 Gulden aufgenommen, worüber der Hofkontrollor die Verordnung an das Hofzahlamt auszufertigen hat. f. 339 r. 196 1712 November 2i, Wien. Dekret für Wenzi Neumann mit Verleihung des Titels eines kaiserl. Edelsteinschneiders und Diamantbohrers. N. erhält diesen Titel auf eigenes Ansuchen und weil er mit seiner Erfahrung im Schneiden und Reparieren der kostbaren Steine und Kleinodien sowie Bohren der Diamanten nicht nur dem verstorbenen Kaiser Joseph I., sondern auch vielen vornehmen Standespersonen diente. f. 340 v — 341 v. 197 1712 Dezember 13, Wien. Konferenz-Gutachten über die Neueinrichtung des Oberstkämmererstabes: ... in diesem Stab sollen der Galerieinspektor und der Schatzmeister bestätigt werden. ... Von den Kammermalern soll nur einer von den zwei früheren, und zwar der Tauglichere behalten werden. f. 347 v, 348 r. 198 1712 Dezember 13, Wien. Antoni Ospel, Ingenieur und Bauschreiber, ist mit dem Kaiser von Wien nach Spanien gegangen, hat bei (dem Hofarchitekten Ferdinand Galli) Bibiena gelernt, auch in Rom studiert und gute Dienste geleistet. O., der mit dem Kaiser aus Spanien zurückgekommen ist, wird diesem zur weiteren Verwendung empfohlen. Es wird geraten 0. eine jährliche Besoldung auszuwerfen, damit er weiter existieren könne, da er ein guter Mensch sei, wohl gedient hat, und daher nicht verlassen werden kann. f. 374 r, v. 199 (nach 1712 Dezember 13, Wien.) Gutachten des Rudolf Grafen von Sinzendorff, Oberstkämmerer, über die Neueinrichtung des Oberstkämmererstabes: Galerieinspektor, verordnete Besoldung von jährlich 600 Gulden. Ist in seinem Dienste noch nicht bestätigt. Galerieinspektor-Adjunkt erhält als Besoldung und für die Restaurierung der Gemälde monatlich 25 Gulden. Die Stelle ist durch das Ableben des (Jakob) Mandl (Kupferstecher und Maler) vakant. Schatzmeister, verordnete Besoldung von jährlich 400 Gulden und wöchentliches Kostgeld von 6 Gulden. Schatzmeister-Adjunkt, für alle „Flüekarbeith“ in der Schatzkammer monatlich 25 Gulden. f. 380 r. (Gustav) Hereus, Antiquitäten- und Medailleninspektor, verordnete Besoldung von jährlich 1500 Gulden. Johann Friedrich Fischer, Kammermaler, vom Kaiser aufgenommen gegen eine jährliche Besoldung von 1000 Gulden. Ferdinand Hamilton, Kammermaler, hatte beim verstorbenen Kaiser (Joseph I.) eine jährliche Besoldung von 1000 Gulden. Philipp von Ahlen, Kammermaler, hatte eine jährliche Besoldung von 1000 Gulden. — Die beiden letzteren sind in ihrem Dienste noch nicht bestätigt worden. Anna Catharina Beurden, Kammerstickerin, verordnete Besoldung von jährlich 240 Gulden.