Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
PILLICH, Walter. Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1637–1780
Österreich 519 hatten, die nach zweimaliger Erhöhung auf jährlich 1080 Gulden Besoldung stieg. Die Besoldung B.s scheine dagegen auf sein Betreiben zu hoch angesetzt worden sein, noch dazu für eine Zeit, in der er überhaupt noch keinen Dienst versah. Res.: Diese Besoldung ist B. versprochen worden und soll ihm ab 1. Jänner 1708 bezahlt werden. f. 4 v, 5 r. 178 1710 Mai 12, Wien. Obersthofmeisteramt an die Hofkammer wegen des Intimates vom 28. April über die vom kürzlich verstorbenen Bildhauer Paul Strudel gearbeiteten Statuen. Es sei bereits verordnet, daß die von St. fertiggestellten vier großen Statuen vom gegenwärtigen Orte durch das Hofbauamt abgeholt werden sollen. Wegen der von St. unvollendeten Statuen und der Räumung seiner Hütte ist bekannt, daß der Vormund des hinterlassenen minderjährigen Sohnes des St. dessen Witwe heiratete und der Werkmeister (Stefano Realj) sei, der an den Statuen meistenteils gearbeitet hatte und in der Bildhauerkunst erfahren sei. Er habe mit dem Hofkontrollor einen Zinsvertrag für die ehemalige Wohnung Strudels und die „Hütte“ geschlossen, ebenso sei die von Strudel gehabte Besoldung von jährlich 3000 Gulden auf diesen Werk meister für die Fortsetzung der Bildhauerarbeiten übergegangen. Da jetzt kein Termin zur Kündigung sei, müsse bis Michaelis (29. September 1710) gewartet werden, worüber ein Befehl ergehen werde. Es sei jedoch auch möglich, daß der Kammermaler Peter Strudel (der Bruder des Verstorbenen) vorher noch wegen des Zinses mit dem Hofkontrollor eine Vereinbarung treffen werde. f. 45 v — 46 v. 179 1710 August 18, Wien. Äntoni Beduzzi, kaiserl. Theater-Ingenieur, erhält ab 1. Jänner 1708 eine Besoldung von jährlich 2500 Gulden, worüber der Hofkontrollor die Verordnung an das Hofzahlamt auszufertigen hat (Vgl. nro. 177.) f. 64 v, 65 r. 180 1710 September 30, Wien. Carl Gustav Hereus, wird als Antiquitäten-Inspektor mit eigenhändigem kaiserlichen Dekret mit jährlich 750 Gulden Besoldung aufgenommen. Der Hofkontrollor hat die Besoldungsverordnung, vom Tag der Eidesablegung des H. an, an das Hofzahlamt auszufertigen. f. 68 v. 181 1710 November 17, Wien. Daniel Ant. Bertoli, („Dissegnatore di Cammera“ oder Kammerabrißzeichner), erhielt am 8. Jänner 1710 die ihm zustehende Besoldung von jährlich 1200 Gulden angewiesen. (Vgl. nro. 176.) Der Kaiser hat mittels eigenhändigen Dekretes befohlen, daß B. diese Besoldung vom 1. Oktober 1707 an zu bezahlen sei, worüber die Verordnung an den Hofkontrollor ergangen ist. f. 79 v, 80 r. 182 1711 Februar 23, Wien. Carl Carpentier, (Tapezierer), um eine Exspektanz auf die Obertapeziererstelle. C. hat die Tapeziererkunst erlernt und vielen Kavalieren, insbesondere dem Oberstkämmerer (Karl Ernst) Grafen von Waldstein, 10 Jahre lang gedient. Der Obertapezierer Peter Quantin fördert dieses Ansuchen, weil C. dessen Tochter heiraten will. Das Obersthofmeisteramt erinnert, daß neben dem Obertapezierer ein Untertapezierer und ein Tapezierergehilfe im Dienste des Kaisers stehen. Wenn nun ein Fremder die Obertapeziererstelle