Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
JÄGER-SUNSTENAU, Hanns: Über das Archiv der Stadt Klosterneuburg
514 Archivberichte rend aus den folgenden Jahren nur Sonderbestände erhalten geblieben sind. Die Akten der bis 1938 selbständig gewesenen Gemeinden beginnen im allgemeinen erst nach 1850. Im Jahr 1798 hat eine Neuordnung der Magistratsverwaltung die folgende Registratureinteilung getroffen, in der die Aktengruppen mit „Faszikel“ bezeichnet sind: Fase. 1: Fase. 2: Fase. 3: Fase. 4: Fase. 5: Fase. 6: Fase. 7: Fase. 8: F asc. 9: Fase. 10: Fase. 11: Fase. 12: F'asc. 13: Fase. 14: Fase. 15: Fase. 16: P’asc. 17: Fase. 18: Archivgegenstände Judicialia, Contentiosum Verlassenschaftsabhandlungen und Waisensachen Kauf- und Heurathsgegenstände Criminale Politica; Polizey und Sicherheits-, dann Sanitaets-Sachen Gewerbs-Commercial-Wohlfeilheits- und Culturs-Sachen Quartier- und Vorspanns-Sachen Conscriptions und Rekroutirungs-Sachen Schulsachen Allgemeine Armen- und weltlichen Stiftungs-Sachen, dann Sammlungen Bürgerspitals-Sachen Kreuzfundazionssachen Langstögerische Stiftungssachen Geistliche und St. Martinskirchen-Sachen Steuer- und landesfürstl. Gefälls-Sachen Kameramts- und obrigkeitliche Gefälls-, dann Wahlgegenstände Miscelanea. Das Einlauf protokoll ist jahrgangsweise nach fortlaufenden Zahlen geführt, der beigebundene Index hingegen nach den 18 „Fascikeln“ eingeteilt. Zum „Fase.“ 1 über Archivgegenstände findet sich keine einzige Eintragung. Manchmal geht der Index inhaltlich über die Eintragung ins Einlaufprotokoll hinaus. Es heißt zum Beispiel bei Fascikel 8: „Entwurf wegen Wegbringung des Standquartiers und Errichtung einer Groscaßerne, 374“. Im Protokoll findet man unter der Zahl 374 nur: „14. April 1798, Bürgerlicher Ausschuß, Entwurf zur Wegbringung des Standquartiers und dies der Bürgerschafft vorzutragen.“ Bereits 1803 wurde das System wieder umgestoßen und von diesem Jahrgang an der Index alphabetisch geführt. Bis 1835 weist er auf die Folien des Protokolls, dann auf die Geschäftszahlen. Den Beschriftungen einzelner, durch Huber unangetastet gelassener Faszikel ist zu entnehmen, daß man um 1830 eine neue Registratureinteilung schuf, abermals die Sachgruppen nach „Fascikeln“ bezeichnete und noch immer die Akten der politischen und Gerichtsverwaltung in der einen gemeinsamen Registratur beisammen ließ. Die einzelnen Aktenpakete, die eigentlichen „Faszikel“ nach unserem heutigen Sprachgebrauch, wurden von zwei mit blauem Papier überzogenen Pappendeckeln, die in der Mitte ihrer vier Seiten je mit einer Schnur versehen und auf diese Weise recht unbequem geschnürt waren, zusammengehalten. Innerhalb der Faszikel waren die Akten nach laufenden Nummern gelegt. Auf diese Art besaßen die meisten „Fascikel“ (Aktengruppen) mehrere Faszikel (Aktenpakete). So hat zum Beispiel der zweite Faszikel innerhalb der Gruppe V die folgen Beschriftung getragen: „g V; Criminal-Akten 1826—1827; von N® 71 bis 144“.