Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

JÄGER-SUNSTENAU, Hanns: Über das Archiv der Stadt Klosterneuburg

Österreich 505 Kreisamt erteilten Auftrag entsprochen, über die Beschaffenheit ihres Archivs zu berichten. Daß trotz dieses Berichtes anfangs März 1848 der Auftrag überflüssigerweise wiederholt wurde (Eingangsprotokoll, Zahl 295), zeugt von einer recht fraglichen Registraturordnung beim Kreisamt. Am 29. März erhielt der Magistrat unter seiner Zahl 372 noch die Anwei­sung, Mitgliedern der Akademie der Wissenschaften auf Wunsch die Ein­sicht in Archiv und Registraturen der Stadt zu ermöglichen. Bis in die Kanzleien kleiner Städte haben also die bekannten Bestrebungen von Josef Chmel ihre Wellen geschlagen. Das 1881 in Druck gegebene Manuskript über die Enquete von 1869 erwähnt auf Seite 9 einen das öffentliche Archivwesen in den Kronländern behandelnden Fragebogen, der am 8. September 1869 durch das Ministerium des Innern an alle Länderchefs zur Versendung gelangte und dessen Beant­wortung am 8. Dezember eingemahnt werden mußte. Die Erledigung der niederösterreichischen Statthalterei vom 12. Jänner 1870, Zahl 5707 ist in drei Abschnitte gegliedert 5) : Aktensammlungen der Statthalterei, Lehen­sachen für Nieder- und Oberösterreich, Aktensammlungen der Bezirks­hauptmannschaften. Es wird hier also nur staatliches Archiv- und Regi­straturgut genannt, während die Archive der Städte, auf die sich die Frage­bogenaktion ja auch erstreckt hat, unerwähnt geblieben sind. Der Text der ausgesendeten Fragebogen wurde 1881 ebenfalls abgedruckt6). Da die Publikation nur für den beschränkten namentlichen Gebrauch innerhalb der k. k. Central-Commission für Kunst- und historische Denkmale bestimmt war und Riegers „Mittheilungen“ daher in vielen Bibliotheken fehlen, soll der Fragebogen hier nochmals mitgeteilt werden. Zusammen mit der Be­antwortung durch die Stadt Klosterneuburg und den Aktenvermerken der Bezirkshauptmannschaft Hernals ergibt das ein anschauliches Beispiel für die damaligen Bemühungen, von sämtlichen in Betracht kommenden Ver­waltungsbehörden brauchbare Informationen über ihre Archive zu erhalten. Dabei ist als typisch festzustellen, daß wohl die Möglichkeiten des Amts­weges bis an die untersten Stellen und zurück zur Zentrale voll ausgeschöpft wurden, das tatsächliche Ergebnis jedoch ziemlich mager war. Dem folgenden Text liegen der Abdruck des Jahres 18817) und die Beilage „Fragepuncte“ eines vervielfältigten Erlasses der niederösterrei­chischen Statthalterei, Präsidium, Zahl 4327, zugrunde8). Dieser hat den folgenden Wortlaut: Schon lange hat sich das Bedürfnis nach einer möglichst umfassenden und durchgreifenden Regelung des Archivs-Wesens in Oesterreich fühlbar gemacht und es ist in der That von hoher Wichtigkeit sowol für die Ausübung des öffent­lichen Dienstes, als auch für die Geschichtsforschung, daß die Organisation der Archive einer eindringlichen Prüfung und Würdigung durch Fachkündige unter­zogen, und daß durch eine zweckmäßige Regelung des Dienstes, das in den Archiven vorhandene reichhaltige Materiale zur Evidenz gebracht werde. Se Excellenz der Herr Minister des Innern hat daher eine Anzal Fachmänner 5) Rieger, a. a. O., S. 10 f. o) Rieger, a. a. O., S. 41 f. 7) R i e g e r, a. a. O., S. 41 f. 8) Archiv der Stadt Wien; B. H. Hernals, 21.887/1869.

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