Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

BRUSATTI, Alois: Unternehmensfinanzierung und Privatkredit im österreichischen Vormärz

Unternehmensfinanzierung und Privatkredit im österr. Vormärz 369 6. Die Privatbanken. Aus den beiden angeführten Operationen, die einen wesentlichen Beitrag zur Unternehmensfinanzierung darstellten, wird ersichtlich, daß als Ver­mittler des für die Privatwirtschaft notwendigen Kredits eine Reihe von „Großhandlungshäusern und Wechselhäusern“ toangebend waren. Aus dem Angegebenen geht aber auch hervor, daß erst seit dem Ende der Dreißiger­jahre der Privatkredit stärker in den Vordergrund trat; bis dahin hatte das Hauptinteresse der Bankhäuser dem Staatskredit gegolten. Die Staatsanleihen waren das Hauptgeschäft der großen Bankhäuser; um welche gewaltige Summen es sich dabei drehte, geht aus folgender Auf­stellung hervor: an Staatsanleihen wurden auf genommen: 1818: 33 Milk, 1822: 30 Mill., 1826: 15 Milk, 1831: 36 Milk, 1841: 40 Milk, 1846: 43,2 Mill, 1847: 70 Milk Dazwischen gab es noch Lottoanlehen, die durch die Gefällsverwaltung des Staates durchgeführt wurden. Die großen Bank­häuser gaben dem Staat den Kredit und emittierten die Obligationen, fast immer zu 5% an das Publikum. Einmal versuchte der Staat die Wechsel­häuser nur mit einem Kommissionsgeschäft mit 2% Provision zu beschäf­tigen und gab selbst die Obligationen aus; es war ein glatter Mißerfolg (1831) und die Hofkammer mußte froh sein, als die Bankhäuser Rothschild, Sina und Arnstein & Eskeles, sowie auch Geymüller z. T. die Anleihe selbst übernahmen. Die Staatsverwaltung war einfach gar nicht darnach ein­gerichtet, von sich aus solche Emissionen durchzuführen, wie überhaupt die Verwaltungsbehörden „nicht in der Lage seien, Handelsgeschäfte zu übernehmen“, wie der Präsident der Hofkammer, Eichhoff, selbst zu­gab ue). Aber das war in den anderen Staaten des damaligen Europa nicht viel besser: überall war man gezwungen, sich der Bankhäuser zu bedienen. Aber nicht nur für die eigentlichen Kreditgeschäfte, sondern auch für Tätigkeiten, wie z. B. bei Gehaltsüberweisungen für Gesandte oder bei Geldsendungen für Truppen im Ausland, mußte ein Bankhaus einspringen; ja selbst die Überweisungen aus dem damaligen österreichischen Mailand wurden durch ein Bankhaus durchgeführt und zwischen Rothschild, Sina und Geymüller herrschte ein scharfer Konkurrenzkampf darum, wer diese Überweisungen durchführen konnte* 117 * *). Der Staat vermochte einfach nicht bargeldlos Überweisungen abzuwickeln, sondern bediente sich der Geld­transporte, die natürlich verhältnismäßig teuer waren; außerdem war die staatliche Buchhaltung einfach gar nicht imstande, solche Verrechnungen durchzuführen 117a). ne) Adolf Beer: Die Finanzen Österreichs im 19. Jh., Prag 1877, S. 149. 117) Vgl. die Indices der Präsidialakten des Finanzarchivs, Stichwort: Geld­remittierungen. wa) Bekanntlich wurde noch ein Großteil der öffentlichen Mittel durch die Behörden der einzelnen Länder verwaltet (durch ständische Körperschaften u. ä.); unter solchen Umständen war der Staat gezwungen, sich bei der Über­weisung von einem Land ins andere privater Stellen zu bedienen. (Diesen Hin­Mitteilungen, Band 13 24

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