Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

RILL, Gerhard: Prosper Graf von Arco, kaiserlicher Orator beim Hl. Stuhl 1560 bis 1572

28 Gerhard Rill hatten zwar die Bemühungen Pius’ IV. um das päpstliche Archivwesen und das Interesse, das kúriaié Historiker diesem Sektor widmeten, noch zu keinen nennenswerten Ergebnissen in der Administration geführt, die Archivstudien der Kardinäle Vitelli, Amulio, Sirleto u. a. zeigen jedoch, daß hier keineswegs ein völlig vergessenes und unbewachtes Gebiet zu betreten war. Die dem kaiserlichen Auftrag zu Grunde liegende Vorstel­lung vom päpstlichen Archivwesen war daher reichlich naiv und schien auf Erfahrungen im eigenen Haushalt zurückzugehen. Arco machte seinen Auftraggebern auch gar keine Hoffnungen, sondern erklärte: erstens sei die geforderte secretezza dadurch sehr gefährdet, daß die Archivalien nur aus den Händen der Beamten erhältlich seien, und zweitens habe sich Morone zwar sehr gefällig erwiesen, jedoch auch nichts erreicht, während die anderen Kardinäle entweder abwesend (Madruzzo) oder ohne Einfluß (Truchseß) wären41). Und so standen die Dinge noch Ende März42). Arco hatte jedoch auch Positives zu bieten, nämlich einen methodischen Vor­schlag und eine Interpretation des Zeremoniells. Da die Schriften aus der Engelsburg nicht ohne päpstliche Genehmigung zu haben seien, wäre die ganze Sache am besten mit dem Papst direkt zu besprechen; Arco werde dabei so verfahren, als ob die Acta von 1531 dem Wortlaut nach in Wien ohnedies bekannt seien, — per che non mutino le scritture! Inzwischen aber habe er die entsprechenden Stellen aus dem Caeremoniale notiert. Dort heiße es wohl, daß der römische König ein iuramentum fidelitatis leiste, gemeint sei mit iuramentum jedoch nicht ein Eid, den Untertanen und Vasallen ihrem Herren leisten, sondern eher ein Schutzversprechen, das der Übergeordnete dem Untergeordneten gibt; dementsprechend beweise die päpstliche Approbation nicht eine Superiorität, die Konfirmationen obrigkeitlichen oder feudalen Charakters zu Grunde liegt, sondern ein einfaches Loben und Anerkennen des von den Kurfürsten bereits voll­zogenen Rechtsaktes43). Mit dieser Auslegung, die den Beneficiumstreit Ferdinands I.: Hans Erich Feine, Papst, Erste Bitten und Regierungsantritt des Kaisers seit dem Ausgang des Mittelalter (Zeitschrift für Rechtsgeschichte, kan. Abt. 20, 1931) 42—44. 41) Berichte Arcos vom 27. Februar und 3. März: Rom Korr. 19, erwähnt von Sickel 441. — Über das päpstliche Archiv unter Pius IV.: Sickel, Römische Berichte I. (Sitzungsberichte der phil.-hist. Classe der k. Akademie der Wissenschaften 133, Wien 1896), 12—17. 42) Bericht vom 31. März: Rom Korr. 19. — Auch die mit Bericht vom 3. April überschickten Dokumente erwiesen sich als wertlos: ibid., vgl. S i c k e 1 484, Holtzmann 464. 43) Sickel 441. — In der Beilage zu diesem Bericht (vom 3. März 1563: Rom Korr. 19) befindet sich eine Abschrift des tit. V (De adventu et coro­natione electi in imperatorem Romanorum) der von Marcellus Cristoforus ver­anstalteten Neubearbeitung (Venedig 1516) des Caeremoniale (Rituum eccle­siasticorum sive sacrarum ceremoniarum SS. Rom. Ecclesiae libri tres) des Agostino Patrizi. Vgl. Franz Wasner, Fifteenth-century texts on the cere­monial of the papal „Legats a latere“ (Traditio 14, 1958) 305.

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