Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)

RILL, Gerhard: Prosper Graf von Arco, kaiserlicher Orator beim Hl. Stuhl 1560 bis 1572

26 Gerhard Rill Verleumdungen; wie solle man auch solchem Gerede Glauben schenken, meinte Arco während der Audienz, da der Papst doch selbst wisse, daß der­artige Agitationen von seiner Seite die Anstrengungen der Papstfeinde verstärken und damit die Wahl nur fördern würden 33)! Als in Frankfurt die Entscheidung gefallen war, bestand für Arco kein Grund mehr, die Rolle des Unbeteiligten weiterzuspielen. Die Königswahl konnte nun in gebührender Form publik gemacht werden. Das Bankett im Haus des Gesandten, an dem 37 Kardinäle und 13 Diplomaten teilgenommen haben sollen, imponierte -— laut Bernerio — selbst der an derartige Festlich­keiten gewöhnten römischen Gesellschaft34). Am 13. Dezember kam Juan de Manrique als Sondergesandter für die Konfirmationsverhandlungen in Rom an und am 25. erschien er in Audienz. Die darüber zur Schau getra­gene Befriedigung konnte jedoch nicht über den Weiterbestand der Differenzen hinwegtäuschen. Arco hatte durch das Verschleiern der Wahl­verhandlungen im Reich wesentlich dazu beigetragen, daß eine päpstliche Einflußnahme erst jetzt, nach vollzogenem Wahlakt, möglich war. Arco war es auch, der es peinlich vermied, auf das anscheinend wohlwollende Entgegenkommen des Papstes einzugehen. Eine Königswahl sei rechtmäßig, antwortete er Pius IV., der sich wegen angeblicher Wahlunfähigkeit des Kurkolleges — etliche Fürsten seien nicht katholisch und der Erzbischof von Köln sei noch nicht konfirmiert — zu supplieren bereit erklärt hatte, wenn sie auch nur von einem einzigen unanfechtbaren Mitglied des Kol- leges durchgeführt werde, abgesehen davon, daß auch jene anderen bisher nicht als ungehorsam oder wahlunfähig erklärt worden seien 35). Bald nach der Audienz versprach Pius IV. dem Gesandten, er werde den offiziellen Konfirmationsgesandten Maximilians genau so empfangen, wie er einst 33) Bericht Arcos vom 11. November bei S i c k e 1 402. — Als Verbreiter dieses Gerüchtes wurde von päpstlicher Seite der französische Gesandte in Venedig, Hurault de Boistaille, genannt. Vgl. Nuntiaturberichte II 3, 144 und S u s t a 3, 390 f., sowie die Stellungnahme des Papstes laut Bericht Arcos vom 14. November (Sickel 1. c.). — Franz von Thurn, der im Sommer über die Bestrebungen des Papstes, mit Hilfe Venedigs die Auflösung des Konzils durch­zusetzen, berichtet hatte (Berichte vom 13. Juni und 25. Juli), informierte am 31. Oktober den Kaiser über Verhandlungen des Papstes mit der Republik in Bezug auf die Wahl Maximilians: Nam horum (Venetianorum) adiumento serenissimi regis Bohemiae coronationem impedire posse confidit, inferendo Miis VCaesae non legitime factam esse electionem irrisamque facere posse; quantumvis in eam semel consenserit, id tamen sub certa ab eo conditione factum esse ... Es folgt das alte Argument, vor Ferdinands Kaiserkrönung sei Wahl und Krönung Maximilians ungültig. Haus-, Hof- und Staatsarchiv/StK. Venedig Berichte 6. 34) Bernerio 135. 35) Bericht Arcos vom 16. Dezember bei Sickel 408 f. — Über die Wahl vgl. Walter Goetz, Maximilians II. Wahl zum römischen Könige 1562 (Würz­burg 1891). Der Arco zugeschickte Text des Frankfurter Krönungseides liegt im Arco-Archiv Mantua.

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