Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 13. (1960)
MIKOLETZKY, Hanns Leo: Franz Stephan von Lothringen als Wirtschaftspolitiker
238 Hanns Leo Mikoletzky wirtschaftlichen Pläne zu interessieren und diese auszunützen. Freilich ist Franz Stephan mittlerweile bereits ein so geschickter Geschäftsmann geworden, daß er kühl distanziert seine Gemahlin nur als Partnerin betrachtet. Weder er noch sie tun etwas umsonst. Schon am 29. Januar 1744 hat sie ihm ad personam auf Lebenszeit „die samentlichen Königlichen Böhmischen Cammer Herrschaften und Güter Cum commodo et onere“ verpfändet, weil der Gemahl ihr 995.427 fl. 26 kr. für militärische Zwecke vorgestreckt hat38 *). 1748 faßte sie dann den Beschluß, ihm die Besorgung des böhmisch-mährischen Cameralschulden- wesens zu übertragen38), und schließlich dringt sie am 1. Januar 1753 selbst darauf, daß die Franz Stephan 1744 übergebenen Pfandschaften nunmehr — als Ersatz für die seinem Vater seinerzeit zur Ergänzung der Erträgnisse aus dem Herzogtum Teschen überlassenen „Einkünfften auf die beyde Unserm Durchleuchtigsten Erzhaus damals zugehörig gewesene Schlesische Fürstenthümer Oppeln und Ratibor“, die 1742 an Preußen gefallen waren —, dem Haus Lothringen auf unbestimmte Zeit überlassen werden, solange die Ansprüche dieses Hauses aus dem Vertrag von 1721 nicht in bar oder anderweitig befriedigt sind40). Bald nach Beendigung des Siebenjährigen Krieges übergab sie dem Kaiser endlich mit Vollmacht vom 23. September 1763 die Oberleitung der Staatsschuldentilgung und damit die Aufgabe der Sanierung der Finanzen der Monarchie, wobei er, um den Staatskredit zu heben, für die pünktliche Erfüllung der vom Staat eingegangenen Verpflichtungen „eine Art persönlicher, auf sein höchst ansehnliches Privatvermögen gegründeter Bürgschaft übernahm“ 41). Am 15. September dieses Jahres hatte der Kaiser bereits „Sich zu erklären geruht“, „die neu zu errichtende Schulden-Caße unter dero allerhöchsten Aufsicht administriren zu laßen“. Daher hingen „alle Dispositionen der Gelder, die Anwendung des fonds d’amortissement, die zur Unterstützung dieser Schulden-Caße etwa vorzunehmende Finanzoperationen lediglich von dero allerhöchsten Direction ab“42). Er begann 38) Hofkammerarchiv (= künftig HKA): Domänen. Böhmisch-österreichische Hofkanzlei, rote Nr. 154. 39) Vgl. ÖVZ. a. a. 0. S. 164 f., auch S. 175, 396 und Adolf Beer, Die Staatsschulden und die Ordnung des Staatshaushaltes unter Maria Theresia. I, in: Archiv für österreichische Geschichte. 82. 1895, S. 19. 40) Poschakten 26. 41) Arneth a. a. 0. S. 156 f., bes. S. 519/A. 227—229. Vgl. hier den Bericht des venezianischen Gesandten, Cavaliere Niccolö Erizzo, vom 22. Oktober 1763: „In questi giorni l’Imperatrice, ad oggetto di dar maggiore riputazione al credito nazionale, ha devoluto li Fondi per li pagamenti de ,Pro‘ e per la restituzione de’Capitali a S. M. l’Imperatore, il quale assunse Tamministrazione delle finanze, e si é impegnato col Publico di sodisfare li pagamenti a tenore delle condizioni e delli obblighi contratti fra Particolari e la Monarchia.“ 42) HHStA. Nachlaß Zinzendorf. II: Handschrift 19 „Finanz-Sistem von 1763“, fol. 529 f., vgl. auch fol. 531, und Turba a. a. O. S. 113.