Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413
48 Berthold Waldstein-Wartenberg Die Zehentrechte stellten ein äußerst beliebtes Lehensobjekt dar. Sowie die Bischöfe ihren Stiftvasallen Zehente verliehen, so statteten auch die Herren von Arco ihre Vasallen mit diesem ertragreichen Recht aus, wobei die Zehente häufig ihren Besitzer wechselten. Die Einkünfte des Zehentes von Strembo im Rendenatal betrugen 1309 20 Galeten Weizen und 50 kleine Veroneser Denare, 1312 20 bis 24 Galeten Getreide und 3 Pfund kleiner Denare 285) und im Mai 1320 wurde dieser gemeinsam mit den Zehenten von Caderzono und Mortaro um 70 Pfund verkauft 286). Das Zehentrecht des Tales Rendena war 1280 um 60 Galeten Weizen und 100 Galeten Hirse verpachtet, während der Zehent von Bleggio und Cave- dine im 13. Jhd. in eigener Regie betrieben wurde287). 1299 betrugen die Einnahmen des Zehentes von Cavedine allerdings nur 3 Galeten Weizen 288). Sollten die Arcos in einigen Pfarren sich um die kirchliche Verwaltung gekümmert haben, so werden sie dies durch die Dorfvögte getan haben. Dieses Amt haben die Herren von Arco nachweislich nur in der Ortschaft Dro innegehabt, das zum Pfarrsprengel Arco gehörte. Am 27. Jänner 1289 wird Otto von Dro mit der Dorfvogtei von Dro belehnt 289). Zu dieser „regula“ von Dro gehören drei Flurhüter (saltuarii), deren Aufgabe darin bestand, alle innerhalb der Gemeinde begangenen Frevel dem Dorfvogt anzuzeigen, die auf handhafter Tat gestellten Verbrecher um die verwirkte Bannbuße zu pfänden, die Einberufung der Gemeindeversammlung zu verlautbaren und Botendienste zu verrichten 290). Otto von Dro übte hier im 13. Jhd. im Namen der Herren von Arco die Gerichtsbarkeit bis zu einem Bann von 100 Solidi aus, wofür er jährlich eine Schweinsschulter, einen Pelz und von jedem Flurhüter einen Betrag von 5 Solidi erhielt. Ähnliche Rechte werden die Arcos auch in Arco selbst und vielleicht auch in der Gemeinde Lardaro gehabt haben. Aus einer leider fragmentarisch überlieferten Urkunde des Jahres 1263 kann man entnehmen, daß diese Gemeinde Heinrich Soga von Arco jährlich 3 Widder, 1 Galete Öl und Heu zu liefern hatte. Durch eine Gemeindeversammlung war festgestellt worden, daß diese Dienstleistungen seit mehr als 40 Jahren ausgeführt wurden291). Vermutlich war Lardaro eine grundherrliche Gemeinde. Eine ähnliche Verpflichtung bestand auch in der benachbarten Gemeinde Preore, die aus der Beherbergungspflicht abgeleitet wurde und daher schon an einer anderen Stelle behandelt wurde 292). 285) Ebda, Busta 11. 286) Ebda, Busta 12. 987) Arco-Archiv Mantua, Busta 11. 288) Ebda. 289) Ebda. 290) E. Werunsky: Österreichische Reichs- und Rechtsgeschichte, S. 741. 29>) Arco-Archiv Mantua, Busta 10. 292) Siehe oben S. 24.