Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

Rezensionen 533 gäbe des Diariums zu verflechten und demselben gewissermaßen eine ob­schon verdeckte Bürgschaft für den Inhalt der Zeitungen zumuthen zu lassen“ (S. 141). Ein eigener bemerkenswerter Abschnitt Sashégyis ist den Schulbüchern und der wissenschaftlichen Literatur gewidmet, weil da­mals „die Grundlagen zum späteren, romantischen Versuch, eine gesamt­österreichische ,Nationalbildung“ zu verwirklichen“, gelegt wurden (S. 154). Denn da es „nichts Gefährlicheres als Verschiedenheit der Grundsätze und der Methode“ gibt, wurde auf die „Gleichförmigkeit“ der Schulbücher besonderes Gewicht gelegt. Trotz größter Schwierigkeiten und mancher Irrwege hat die theresianisch-josephinische Regierung der Aufklärung unschätzbare Dienste geleistet „durch den großangelegten Ausbau des Volksschulwesens und durch eine tiefgreifende Reform des Mittelschul- sowie des Universitätsunterrichtes ... Dies freilich um den Preis der Unterwerfung des gesamten Schulwesens unter die Kontrolle der Staats­gewalt“. Doch wurde „die Schaffung einer einheitlichen, gewissermaßen überkonfessionellen, ja über-nationalen staatsbürgerlichen Erziehung .. . von allen fortschrittlich gesinnten Zeitgenossen als Notwendigkeit anerkannt““ (S. 159). Damit begann allerdings die schrittweise Einbuße des humani­stischen Charakters der Schule, die in der Gegenwart mit der sich jähr­lich vermindernden Zahl der Gymnasien einen Höhepunkt erreicht zu haben scheint. Die Säkularisierung der Kultur zeigte sich auch in der jetzt erfolgten Durchsetzung des Primates des Staates gegenüber der Kirche, der sich in seinen Eingriffen in deren Schrifttum äußerte: „Die Religiosität des Josephinismus hatte im wesentlichen die Aufgabe, die Menschen zur Beachtung des Sittengesetzes zu ermahnen“ (S. 194). Auch an Dichtung und Theater stellte der Josephinismus strenge Forderungen und fügte beide seinem staatsbürgerlichen Erziehungsplan ein, für dessen Formenzwang charakteristische Beispiele aus der zeitgenössischen Literatur geboten wer­den: Religiöse Handlungen waren von der Bühne fernzuhalten, die Herab­würdigung von Herrscherpersönlichkeiten war ebenso verboten wie deren Entthronung oder Hinrichtung. Nationen und Stände durfte kein Tadel treffen, die Uniformen von Militärpersonen mußten idealisiert sein. Kritik an Gesetzen war ebenso unstatthaft wie biblische Redensarten. Man durfte nicht „alt wie Methusalem““ sagen, sondern nur „alt wie Nestor“, nicht „weise wie Salomo“, sondern „weise wie Solon“. Alle Wörter, die ein geist­liches Amt bezeichneten, waren verpönt, daher „Magister““ statt „Prediger“, „Gewissensrat“ statt „Beichtvater“ etc. Im „König Lear“ mußten dem­entsprechend sowohl der Titelheld wie seine Tochter Cordelia am Leben bleiben. Der Kaiser war von der Wirkung seiner „erweiterten Preßfreiheit“ schon bald enttäuscht und mußte auf Mittel sinnen, die Ausbreitung der die Aufklärung gefährdenden Schriften zu verhindern. Doch wurde die ganze josephinische Auffassung der Zensur ebenso wie die übrigen Einrichtun­gen des Kaisers erst nach dem Regierungsantritt Leopolds II. auf das schwerste gefährdet. Leopold stand dem Älteren fremd, wenn nicht gar feindlich gegenüber: Es ist zu erwarten, daß bevorstehende Arbeiten Prof. Adam von Wandruszkas über den ersteren auf Grund der von ihm ent­zifferten Tagebücher Leopolds letzte Klarheit über das Verhältnis der beiden Brüder zueinander bringen werden. Jedenfalls löste der Kaiser schon

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