Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

Österreich 471 135 169b März 26, Wien. Ludwig de Biel, Maler, um den Titel eines kaiserl. Hofmalers. B. gibt an, schon länger hier zu sein, weil er die „junge Herrschaft“ im Zeichnen in­struieren sollte. Gutachten: B. wird von den Jesuiten empfohlen, soll in Wasserfarben ansehnlich malen und weiter zu verwenden sein. Da B. durch die Verleihung des Hofmalertitels „sein glückh machen könne“ und damit auch niemand präjudiziert werde, will der Obersthofmeister, dem diese Titelverleihung zustehe, beantragen, daß der Kaiser ihn damit begnade. Res.: Placet. f. 241 v — 242 r. 136 169b März 26, Wien. Dekret für Ludwig de Biel, (Maler), mit Verleihung des Titels eines kaiserl. Hofmalers. (Vgl. nro. 135) f. 242 v — 243 r. 137 1695 Dezember 11. Johann Pirchner, Untertapezierer, um die Obertapeziererstelle nach dem verstorbenen Augustin Kelle. Hat 17 Dienstjahre, ist verheiratet, hat 6 Kinder und hat schon 8 Jahre den Dienst des Verstorbenen wegen dessen Kränklichkeit versehen. Ambrosius Fux, Tapezierergehilfe, um die Unter­tapeziererstelle nach Pirchner, wenn diese frei werde. Johan Igl, Lakai des gewesenen Oberstkämmerers, gelernter Schneider, aus Böhmen gebür­tig, hätte beim „Erzherzog“ Lakai werden sollen, (Johann Paul) Mehlsackh, Sohn des „Secretari“ Tafeldeckers, und Johann Stampfer, vormals bei der „oberen Capellen“ bedienstet gewesen, jedoch wegen üblen Verhaltens vom Hofe entfernt, um die Tapezierergehilftenstelle. Gutachten: Der Obersthof­meister meint, daß der Untertapezierer die Obertapeziererstelle und der Tapezierergehilfe die Untertapeziererstelle wegen ihrer langen Dienste ver­dienen würden. Als Tapezierergehilfe könne der nach Ansicht des Ober­tapezierers tauglichste Bewerber oder der vom Kaiser befohlene aufgenom­men werden. Wenn der Kaiser einen erlernten Tapezierer auf nehmen wolle, der geschmackvolle Tapisserien sowie Betten, Sesseln und dgl. machen könne, würde sich Peter Quantin, ein Franzose, der schon 1 Jahr hier ansässig, mit einer Deutschen verheiratet sei und die deutsche Sprache gut beherrsche, darum bewerben. Dem Qu. wäre dann die Obertapeziererbesoldung von 200 Gulden zu geben. Wegen der Nebeneinnahmen müsse er sich mit dem jetzigen Untertapezierer vergleichen, der als alter Bedienter ebenso 200 Gul­den erhalten würde. Dem gegenwärtigen Tapezierergehilfen stünden 100 Gul­den zu. Es blieben 72 Gulden, die ein neuer Tapezierergehilfe bekommen hätte, übrig, welche in die Besoldung des Obertapezierers einzurechnen wären, sodaß dadurch die Besoldungen für die Tapezierer um 128 Gulden jährlich erhöht würden. Der Kaiser wird um baldige Entscheidung gebeten, damit sich die Zahl der Stellenbewerber nicht weiter vermehre. —f. 460 v — 462 r. 138 1696 März 30. Das Obersthofmeisteramt berichtet, daß Johann Pirchner, Untertapezierer, bitte, ihm als alten Diener bei der Beförderung keinen Fremden (Tapezierer Peter Quantin), vorzuziehen. Will man keinen besseren Tapezierer als P. aufnehmen, so könne nicht dazu geraten werden, ihm einen anderen Tape­zierer vorzuziehen und es bliebe bei der üblichen Beförderung (siehe nro. 137). Es wäre daher nur ein Tapezierergehilfe aufzunehmen. Sollte der Kaiser den Quantin aufnehmen, der sehr gelobt werde, daß er Betten, Sesseln und dergl. machen könne und die Tapisserien richtig aufzuschlagen wisse, so könnten dieser und der jetzige Untertapezierer zu Obertapezierern ernannt werden, doch sollte Pirchner 200 und Quantin nur 150 Gulden Be­soldung erhalten. Der jetzige Tapezierergehilfe erhielte dann die Untertape-

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