Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780

472 Archivberichte ziererstelle. Es scheine fast, daß bei dem großen Hofe 2 Obertapezierer nötig seien, weil schon zu Lebzeiten des verstorbenen Obertapezierers (Augustin Kelle) Beschwerde geführt wurde, die Arbeit nicht leisten zu können und man ständig Lohngehilfen aufnehmen mußte. Der neu aufzunehmende Tape­zierer könnte dann im eigenen Hofstaat des Königs (Joseph I.) verwendet werden. Die anderen Tapezierer würden sich inzwischen einarbeiten und dann befördert werden, sodaß dann nur ein neuer Tapezierergehilfe auf­zunehmen wäre. Die Besoldung für die Tapezierer würde sich zwar um 150 Gulden erhöhen, dafür würde der Kaiser besser bedient werden, doch stehe alles im Belieben des Kaisers. Bes.: Es ist nicht ratsam, einen Fran­zosen als wirklichen Hofdiener, weder beim Kaiser, noch beim König, auf­zunehmen. Wenn der Obersthofmeister meine, daß derzeit 2 Obertapezierer nötig seien, so könnte dazu der gegenwärtige Untertapezierer Kinast, der 150 Gulden Pension habe, die auf diese Weise erspart werden könnten, auf­genommen und der Gehilfe zum Untertapezierer befördert werden. — f 487 v — 488 v. 139 1696 März 30, Wien. Vortrag des Obersthofmeisters über Personalmangel des äußeren Hofstaates bei öffentlicher Tafel des Kaisers. Unter anderen Bewerbern könne viel­leicht Ludwig Bournacini von den älteren anwesenden Truchsessen, der keine Beförderung erwarte, zum Titular-Mundschenk ernannt werden, wenn der Kaiser keine Bedenken habe. Pietro Strudl, kaiserl. Hofmaler, ist Titular- „Cavagliere" und „Camariere d’honore“ bei Chur-Pfalz und seit langem Anwärter für die Truchseßstelle. Er wird von allen Künstlern am meisten empfohlen. Besonders der Oberstjägermeister Graf Berka und P. Edera setzen sich für ihn ein. Er nennt sich „Cavaglier Strudl“ und meint, daß ihm seine Profession dabei nicht hinderlich sei und beruft sich auf das Beispiel des Bournacini, mit dem er sich gleichstellt. Es liege beim Kaiser, ihn als Künstler mit der Truchseßstelle zu begnaden. Res.: Obwohl man sehen solle, alle diese Dienste wieder wie früher mit Angehörigen des guten alten Adels zu besetzen, sollte man diese wenigstens für das Mundschenken- amt finden. Da es aber notwendig sei, mag der Strudl wohl auch dabei „mitlaufen“ nach dem Beispiel des Bournacini, obwohl es besser wäre, wenn er bei seiner Profession bliebe. f. 491 r — 494 v. 140 1696 April 16, Wien. Ludwig Burnacini, (kaiserl. Ingenieur) erhält, auf Grund langjähriger guter Dienste im äußeren Hofstaat als kaiserl. Truchseß, (vgl. nro. 116) Bescheid über seine Ernennung zum kaiserlichen Mundschenk. f. 495 r v. 141 1696 April 18, Wien. Dekret (in lateinischer Sprache) für Peter Strudl als kaiserl. Truchseß. f. 502 v — 503 v. 142 1696 Mai 1A, Wien. Bescheid an Johann Pirchner, Untertapezierer, daß er nach dem Ableben des Augustin Kelle dessen Obertapeziererstelle mit dessen Besoldung ab März (1696) ohne Abzug des Quartals erhält, worüber der Hofkontrollor das Weitere zu veranlassen hat. — f. 488 v, 489 r. 143 1696 Mai 1A, Wien. Bescheid an Friedrich Kienast, Untertapezierer, daß der Kaiser wegen der zunehmenden Arbeit den Hofstaat auf 2 Obertapezierer erhöht habe und ihn neben dem ersten Obertapezierer Johann Pirchner zum zweiten Ober­tapezierer mit 150 Gulden Besoldung, ohne Abzug des Quartals, jedoch unter Aufhebung seiner Pension von 100 Taler, ernannt habe, worüber der Hof­kontrollor das Weitere zu veranlassen hat. f. 489 r.

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