Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780
Österreich 451 schiedenen Originalschreibweisen in Klammer gebracht. Wichtig ist auch, daß die Regesten über den Namensindex hinausgehen, der jedem Band von späterer Hand beigefügt wurde. In diesen Indices ist nämlich nur der Künstler genannt, der die Hofstelle etc. erhielt, während alle anderen Bewerber für diese Stelle im Index der Hofparteienprotokolle nicht aufscheinen. Die Regesten sollen aber trotzdem keineswegs das Aktenstudium entbehrlich machen, sondern lediglich Hinweise für die Kunstgeschichtsforschung in dem unerschöpflichen Quellenmaterial der Hofarchive geben. Regesten. 1. Protocollum in resolutionibus 1638—1663. 1 1638 Jänner 29, Preßburg. Hanß Conradt Schneider, (Edelsteinschneider) um Besoldung. Res.: Der Hofkontrollor erhält Bescheid, daß der Kaiser dem Sch. jährlich 200 Gulden Besoldung bewilligt hat, jedoch nicht seit dessen Aufnahme, sondern erst ab 1. Juli 1637, wozu Sch. vertraglich sein Einverständnis erklärt habe. f. 2 v. 2 1638 Jänner 29, Preßburg. Franciscus Leüxen, (Kammermaler) um Bewilligung seiner angesuchten Besoldung. Res.: Der Hofkontrollor erhält Bescheid, daß der Kaiser dem L. ab 1. Jänner 1638 jährlich 600 Gulden Besoldung bewilligt hat. f. 8 v. 3 1638 Mai 29. Matthias von Palling, (Schatzmeister) i) um Hofquartier. Res.: Dem Obersthofmarschall mitzuteilen, daß der Kaiser P. auf Grund der gemachten Angaben ein seinem Range entsprechendes Hofquartier wie den Räten bewilligt habe, das er vom Quartiermeister zu erhalten hat. f. 12 v, 13 r. 4 1638 Juli 5. Valentin Hoffman, (vermutlich Kammermaler) 1 2), um Bezahlung seines Besoldungsrückstandes. Res.: Bescheid an die Hofkammer, daß der Kaiser dem H. seinen richtigen Besoldungsrückstand nebst einer Monatsbesoldung als Abfertigung bewilligt hat. Vgl. auch nro. 16. f. 13 v. 5 1638 Juli 16, Prag. Johann Graff, Wappenschneider, um Arbeit. Der Oberstküchenmeister empfiehlt, ihn mit 20 Gulden Monatsbesoldung aufzunehmen. Res.: Placet. f. 17 r. 6 1638 Juli 16, (Prag.) (Francesco) Suttermann, (Kammermaler) um Bezahlung seiner rückständigen Besoldung. Res.: Die Hofkammer soll auf Grund der Resolution des Kaisers dem S. seinen Besoldungsrückstand nach und nach bezahlen lassen, weil ihm seit April 1637 keine Besoldung mehr zusteht und er daher den Rückstand dringend benötigt. f. 18 r. 1) Matthias von Pallingen, Schatzmeister, dient seit 1. Mai 1640 mit monatlich 20 Gulden Hofbesoldung, seit 1. September 1642 erhält P. neben der Schatzmeisterbesoldung noch monatlich 60 Gulden Besoldung als Kammerrat. (Hofstaat Kaiser Ferdinand III. 1637—1640, fol. 194 v, OeMA., Sonderreihe 187.) 2) Johann Valentin Hofmann, Kammermaler, seit 1. Dezember 1636 mit monatlich 40 Gulden Besoldung und 24 Gulden Kostgeld. (Hofstaat Kaiser Ferdinand III. 1637—1640, fol. 208 r, OMeA., Sonderreihe 187.) 29