Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
PILLICH, Walter: Kunstregesten aus den Hofparteienprotokollen des Obersthofmeisteramtes von 1638–1780
450 Archivberichte sollen die Regesten aus den Hofparteiprotokollen, die namentlich für die Geschichte des Kreises der Hofkünstler wertvolle Nachrichten enthalten, die bisherigen Quellenpublikationen fortsetzen. Die in den Hofarchiven im Bestand des Obersthofmeisteramtes erliegenden Protokolle in Hofparteiensachen, kurz Hofparteienprotokolle genannt, sind Kanzleibücher und enthalten die Abschriften der vom Kaiser genehmigten Vorträge aus dem Wirkungskreis des Obersthofmeisters. Diesem waren in der älteren Zeit die gesamte Hofwirtschaft und vor allem die Personalangelegenheiten des sogenannten „Hofgesindes“, zu dem auch alle Künstler und Kunsthandwerker im weitesten Sinne gehörten, unterstellt. Die seit 1637 vorliegenden Hofparteienprotokolle sind darum besonders wertvoll, weil für das Oberstkämmereramt, dem verschiedentlich auch Hofkünstler unterstanden und dessen Kompetenz hiefür bisher nicht klargestellt werden konnte, erst seit 1744 unvollständige Akten vorliegen. Somit sind die Hofparteienprotokolle Abschriftenbücher des Aktenauslaufes beim Obersthofmeisteramt — also kurz Registerbücher, die nach Aktenreinschriften geführt wurden — auch eine absolut authentische Quelle für die Kunstgeschichte. Sie geben uns Nachrichten von den Künstlern und Kunsthandwerkern, deren Beförderungen und Ernennungen, ihre finanzielle und titelmäßige Stellung, die Auftragvergebung, kurz die ganze Laufbahn bis zum Ableben und darüber hinaus manchmal noch über deren Familien, Nachkommen und Witwen. Freilich erliegen zu den Hofparteienprotokollen ab 1650 noch die Obersthofmeisteramtsakten, die bis 1700 vereinzelt oft über die Eintragungen im Hofparteienprotokoll hinaus Angaben in den sogenannten Konzepten der Amtsakten machen. Für die weitere Zeit, bis 1780, liegen die Reinschriften der Vorträge mit den Eingaben und Beilagen in diesem Aktenbestand vor 5). Wesentlich und für die Kunstgeschichtsforschung maßgebend bleiben jedoch die Hofparteienprotokolle, weil sie die tatsächliche Anstellung des Künstlers und des mit ihm verhandelten Gegenstandes nach der Resolution des Kaisers enthalten. Die ältesten der drei Hofparteienprotokolle, die Zeit von 1637 bis 1676 umfassend, überschneiden sich manchmal sogar in den Angaben, sind aber besonders wertvoll, weil fast keine Akten hiezu vorhanden sind. Leider nennen sie oft nicht die Taufnahmen oder Berufsangaben der Künstler, die daher rekonstruiert in Klammer beigesetzt wurden. Neben den Malern, Bildhauern, Steinschneidern etc. sind besonders die Tapezierer, die Tapes- siers im 17. und 18. Jahrhundert gut vertreten, weil sie eine wichtige Rolle bei der Ausschmückung der Räumlichkeiten als Kunsthandwerker spielten. Die Namensschreibung richtet sich immer nach der Originalschreibweise und wird, um die Auffindung im Index zu den Regesten zu erleichtern, nach Thieme-Beckers Künstlerlexikon zitiert und daneben dann die versi Vgl. hiezu L. Bittner, Gesamtinventar des Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchivs, Bd. II, S. 273 ff., darin Wilhelm Kraus, F. Hüter u. R. v. Lacroix, Die Hofarchive, besonders die S. 280, 289 und 355.