Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)

WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413

Die Grundherrschaft der Herren von Arco 27 leistenden Fronden belehnt werden157). Desgleichen waren bereits 1235 mehrere Unfreie aus Dro zu den gleichen Bedingungen freigelassen wor­den und hatten den Betrag von 115 Pfund erlegt158). Wenn auch diese Bauern in die Vasallität ihrer Herren aufstiegen, übten sie doch meist ihren bisherigen Beruf aus und zahlten einen Zins. An Stelle der Fronbauern, die ihre Verpflichtungen mitunter nur lässig und schlecht ausführten159 *), konnten die Grundherren diese Arbeiten durch Lohnarbeiter verrichten lassen. Diese konnten mit den von den Bauern ab­gelösten Geldbeträgen entlohnt werden oder ihren Gehalt in Naturalien erhalten. Auch diese soziale Schicht läßt sich auf der arcoischen Grund­herrschaft aus gleichzeitigen Quellen nachweisen. Im Einkünfteverzeichnis von 1289 heißt es, der caniparius von Arco hätte Lohnarbeitern (operarii) 6 Galeten Weizen angewiesen. 1299 hatten diese 7 Galeten Weizen er­halten180). Im 15. Jhd. war die Höhe der Löhne beträchtlich größer. Das Rechnungsbuch des Jahres 1407 verzeichnet fast täglich Ausgaben für Gehälter (salarium), die in Geld oder Naturalien gereicht wurden. Neben Getreide erscheint unter den Naturalien Fleisch, Tuch und Schuhe161). Hermann Wopfner hat in seinem wiederholt zitierten Werk162 163) den Nachweis geführt, daß auch in Südtirol die freie Erbleihe aus doppelter Wurzel hervorgegangen war: aus der oberitalienischen libellarischen Pacht und der Prekarie. Während uns über erstere im Bereich der arcoischen Grundherrschaft nähere Nachichten fehlen, läßt sich die Prekarie noch weit in das 13. Jhd. hinein verfolgen. Am 13. September 1213 übergibt ein gewisser Johannes seinen gesamten Besitz in Rendena an Friedrich von Arco, um denselben aber sogleich wieder als Lehen zu erhalten. Johannes kann denselben weiterhin an seine Nachkommen beiderlei Geschlechtes ver­erben, doch wird er verpflichtet, seinem Lehensherrn jährlich 1 Pfund Pfeffer zu überreichen ,63). Da Johannes u. a. auch auf die Prozeßeinrede der Minderjährigkeit verzichtet164 165), muß er im Zeitpunkt der Schenkung noch nicht volljährig gewesen sein. Er wird sich wahrscheinlich wegen seiner Jugend dem Schutz des mächtigen Grundherren unterstellt haben. Die gleiche Ursache dürfte auch 1278 mehrere aus Arco stammende Brüder veranlaßt haben, ihren aus Häusern, Weingärten, Olivenbäumen und Wiesen bestehenden Besitz im Wert von mehr als 50 Gulden an Hein­rich von Arco zu übertragen, um ihn als Lehen wiederzuerhalten 1G3). Hier 157) Arco-Archiv Mantua, Busta 9. 158) Ebda. iss) Vgl. A. Dopsch: Herrschaft und Bauer, 1939, S. 126 ff. 16°) Beides Arco-Archiv Mantua, Busta 11. 161) Trient, Biblioteca comunale, Sammlung Segala, 20. Bd., S. 27 ff. 162) Die freie Erbleihe in Tirol, 1903. 163) über diese Zinsleistung siehe unten S. 35. 184) Arco-Archiv Mantua, Busta 9. 165) Ebda, Busta 10.

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