Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413
14 Berthold Waldstein-Wartenberg Berandus — letzterer war villicus der Herren von Arco in Arco — genannt, die nur einen Hof mit einem Garten und vier Felder als Lehen besaßen73). Johannes von Dro besitzt 1222 nur ein Haus74), während Wilhelm von Ledro 1259 seinen Lehensbesitz mit Zehentrechten in der gleichnamigen Gemeinde angibt75). Der Arzt. Gerhard von Riva bekam 1276 einen Zehent, einen Zins von 3 Yhren Wein und 2 Galeten Öl und zwei Weingäi'ten als Lehen76). Das beliebteste Lehensobjekt war der Zehent der verschiedenen Pfarren 77). Gegenüber der bäuerlichen Bevölkerung genoß jedoch dieser Stand den Vorzug der Steuerfreiheit78 *), das Recht, mit Roß und Harnisch in den Krieg zu ziehen und das Vorrecht, durch das Tragen einer anderen Tracht sich auch äußerlich von derselben zu unterscheiden. Im täglichen Leben unterschieden sie sich jedoch keineswegs von der übrigen Landbevölkerung. Nur wenigen Familien ist es ähnlich den Herren und späteren Grafen Lodron gelungen, ihren Besitz zu vergrößern und in den höheren Adel aufzusteigen 7B). Die meisten verblieben in dieser sozialen Schicht und bildeten im späten Mittelalter den sog. Bauernadel, der vor allem am Nonsberg ziemlich häufig sich erhalten konnte80). Im 13. Jhd. zeigen sich erst Ansätze der späteren Standesgleichheit dieser Adelsschicht. Noch konnte man die rechtlich streng von einander geschiedenen Wurzeln erkennen, aus denen später der sog. niedere Adel entstand: die Ministerialen und die freien Vasallen. Zu den freien Vasallen gehörten die Herren von Nago, Mitifoci, Lodron-Storo und zahlreiche andere kleine Geschlechter. Ministerialen waren die Herren von Terlaco, und Dro. Diese und zahlreiche andere Personen schwören den Lehenseid als Ministerialen (quam homines de macinata seu servi)81) und geben nur in den seltensten Fällen ihre Lehen an. Trotz der ursprünglich bestehenden rechtlichen Unterschiede wuchsen diese Ministerialen unter dem Einfluß des Lehensrechtes allmählich mit den freien Vasallen, die sich noch stolz als „gentiles vasalli“ bezeichneten 82), zusammen. Gemeinsam mit ihnen saßen sie im Lehensgerichtshof der Herren von Arco und urteilten über ihre Standesgenossen in Streitigkeiten, die nach dem Lehensrecht beurteilt werden mußten. So hatte Albert von Nago und ein gewisser Domafollus 73) Arco-Archiv Mantua, Busta 9. 74) Ebda. 75) Ebda, Busta 10. 76) Ebda. 77) Ebda, und Busta 11. 78) H. Wiesflecker: Die Regesten der Grafen von Görz-Tirol II/l, Nr. 432, 507. 70) Über die Lodrons vergi. K. Äusserer: Die Herrschaft Lodron im Mittelalter, Jb. Adler, NF. 15. Bd., 1905. 80) K. Äusserer: Der Adel des Nonsberges, a. a. O. 81) Terlaco 1259,Dro 1266, beides Mantua, Busta 10. 82) So Yslonaus von Nago 1242, Mantua, Busta 9.