Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413
Die Grundherrschaft der Herren von Arco 13 von 5 Solidi, die Beherbergungspflicht und schließlich eine Abgabe, die mit scufia bezeichnet wird. Alle diese Abgaben und Frondienste hatte der Vater des Beilinus, Gordanus noch an Ulrich Pancera und dessen Vorfahren persönlich zu leisten gehabt, während Beilinus sie bereits als Lehen besitzt. Ähnliche Lehensbekenntnisse sind am Ende des 13. Jhd. und zu Beginn des 14. Jhd. besonders häufig und betreffen Personen, die in fast allen Teilen der areoischen Grundherrschaft ansässig waren. Der Aufstieg in den niederen Adel muß daher im 13. Jhd. besonders häufig vorgekommen sein70). Seit der Mitte des 14. Jhd. kommen derartige Belehnungen nicht mehr vor. Durch diese Belehnungen wurden die Einkünfte der Herren von Arco nur indirekt geschmälert. Wohl hatten die Bauern ihre bisher zu zahlenden Abgaben als Lehen erhalten, wodurch ihnen die Möglichkeit gegeben wurde, sich Roß und Harnisch zu beschaffen und ihrem Herrn Waffenhilfe zu leisten. War aber einmal keine Gelegenheit gegeben, wenigstens einmal im Jahr diesen ritterlichen Dienst zu versehen, so mußten sie dafür Ersatz in Geld oder Naturalien leisten. In einer Belehnungsurkunde des Jahres 1274 wird ausdrücklich festgelegt, daß Riprand, der von Ulrich Pancera in der Ortschaft Arco drei Häuser als Lehen erhalten hatte, jährlich drei kleine Solidi zu zahlen hätte, wenn er nicht mit einem gepanzerten Roß gedient habe71). Wenn auch die Herren von Arco wegen ihrer zahlreichen Fehden häufig die Unterstützung ihrer Vasallen bedurften, so ist doch nicht anzunehmen, daß sie stets alle ihre Vasallen zum Waffendienst aufforderten. Verfügten doch diese nicht über einen so ausgedehnten Grundbesitz, der es ihnen erlaubt hätte, gleich ihren Herren nur von den Renten zu leben. Meist handelte es sich um größere Bauern, die es sich gerade noch leisten konnten, ihr Pferd und sich selbst auf eigene Kosten auszurüsten und vielleicht auch ihren Hof mit einer Mauer und einen Turm zu versehen. Darüber hinaus mußten sie, wenn sie sich nicht als Söldner verdingten, gleich den freien und unfreien Bauern ihr Feld eigenhändig bestellen72). Obgleich die Vasallen der Herren von Arco nach dem Lehensrecht die letzte Stufe innerhalb der Lehenshierarchie einnahmen, die ihnen nur die passive Lehensfähigkeit gewährte, können wir dennoch innerhalb der ar- coischen Vasallität mehrere soziale Schichten unterscheiden. So haben schon im 13. Jhd. die Herren von Nago, Storo-Lodron, die Mitifoci u. a. über größere Besitzungen und Einkünfte verfügt, die nicht selten in mehreren Pfarren verstreut lagen. Andere verfügten wiederum nur über äußerst bescheidene Lehen. Als Beispiel seien die Brüder Gislenbert und 70) Vgl. H. Voltelini in der Einleitung zu den Notai’iatsimbreviaturen Südtirols, in Acta Tirolensia, 2. Bd. 1899, 1. Teil, S. LXXXII. 71) Arco-Archiv Mantua, Busta 10. 72) Vgl. K. Äusserer: Der Adel des Nonsberges, in: Jb. „Adler“, NF. 9. Bd. S. 17—252, bes. S. 250.