Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413
12 Berthold Waldstein-Wartenberg' bezieht sich demnach auf die Ritterwürde und drückt nicht, wie sonst üblich, die Zugehörigkeit zur Ministerialität aus. Auch aus der Form des Lehenseides kann man entnehmen, daß die Herren von Nago freien Standes waren. In ihrem 1175 geleisteten Eid schwören sie, die Befestigungen am Berge Rota jederzeit offen zu halten und die Herren von Arco gegen alle Personen zu unterstützen, mit Ausnahme gegen den Kaiser63). Außer ihren arcoischen Lehen besaßen die Herren von Nago ein allodiales Haus in Nago und einige bischöfliche Lehen64). Durch den wirtschaftlichen Aufschwung, den das 13. Jhd. brachte, konnten immer mehr freie Bauern ihren Lebensstandard verbessern und so häufen sich in diesem Jahrhundert die Urkunden, die von einem Eintritt in die adelige Vasallität der Herren von Arco berichten. Handelte es sich um freie Bauern, so genügte es, wenn sie ihren Besitz an das Herrengeschlecht in Form einer Schenkung übergaben, um diesen dann als Lehen wieder in Empfang zu nehmen. So übergaben die Söhne des Marca- brunus von Arco 1278 ihren gesamten in der Pfarre Arco befindlichen Besitz, bestehend aus Häusern, Äckern, Weingärten, Wiesen und (Oliven-) Bäumen in einem Wert von mehr als 50 Golddukaten in Form einer Schenkung an Heinrich Soga von Arco, um ihn als Lehen von ihm zurückzuerhalten 65 66). Oft genügte es auch, wenn die Bauern, freie oder unfreie, mit den bäuerlichen Abgaben und Dienstleistungen, die sie bisher an ihre Herren zu leisten verpflichtet waren, belehnt wurden. Am 12. September 1235 belehnte Friedrich mehrere Bauern aus der Gemeinde Dro mit ihren Dienstleistungen und Abgaben („ ... omni banno et fodro sive colta et scufio et amisidio, pasto et albergaria et omnia aliquo condicione“)86), wofür sich diese verpflichteten, neben den aus dem Lehensrecht resultierenden Verpflichtungen noch jährlich eine Abgabe, bestehend aus 5 Galeten Olivenöl an ihre Herren zu entrichten. Gegen den Betrag von 115 Pfund Veroneser Denare waren diese Bauern in den niederen Adel aufgestiegen 67). Auf die gleiche Weise kauften sich 1259 eine ganze Reihe von Bauern aus Arco von ihren Verpflichtungen frei68). Für den Betrag von 80 Pfund gleicher Währung werden ihnen alle Abgaben und Frondienste, die auf ähnliche Art, wie die oben genannten umschrieben werden, nachgelassen. Diese bisher aus dem bäuerlichen Untertanenverband resultierenden Verpflichtungen wurden jetzt als Lehensobjekt aufgefaßt, das die Bauern als Gemeinschaftslehen besitzen sollten. Im März 1273 bekennt der Vasall Bellinus von Nago von Ulrich Pan- cera von Arco folgende Lehen zu besitzen 69): eine amisera, den bannum 63) Siehe Anm. 61. 04) Vgl. das Repertorium der Urkunden des Staatsarchives Trient. 6») Arco-Archiv Mantua, Busta 10. 66) Über den Inhalt der einzelnen Verpflichtungen siehe unten S. 23 ff. 67) Arco-Archiv Mantua, Busta 9. 68) Ebda. 6*>) Arco-Archiv Mantua, Busta 10.