Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 12. (1959)
WALDSTEIN-WARTENBERG, Berthold: Die Grundherrschaft der Herren von Arco bis zu ihrer Erhebung zur Grafschaft im Jahre 1413
2 Berthold Waldstein-Wartenberg seßhaft wurden und durch Aufteilung des römischen Großgrundbesitzes sich selbst zu Großgrundbesitzern machten3). Fehlen uns auch jegliche Nachrichten, die uns über den Erwerb oder die Entstehung dieser Grundherrschaft einen Aufschluß geben könnten, so steht doch fest, daß die Herren von Arco bereits im Zeitpunkt ihres Eintrittes in die Geschichte über ausgedehnte Besitzungen verfügten. Dieser Reichtum ermöglichte ihnen bereits im Laufe des 12. Jhd. zahlreiche Gütererwerbungen. Eigentümlich ist, daß die Herren von Arco durch Besitzerwerb lange nicht die Grenzen des einstigen Gerichtsbezirkes Judikarien überschritten. Die zahlreichen Besitzkäufe des 13. Jhd. beschränken sich alle auf das Sarca- und Chiesetal. Innerhalb Judikariens waren die Herren von Arco allerdings auch die mächtigsten Großgrundbesitzer. Von den übrigen Grundherren konnten nur die Herren von Campo sich mit ihnen messen, die vielleicht eines Stammes mit den Herren von Arco waren. Besitznachbarschaft und Vornamengleichheit läßt zumindest eine nahe Verwandtschaft annehmen. Seit dem 12. Jhd. waren die Herren von Arco bestrebt, ihren Streubesitz in eine geschlossene Grundherrschaft umzuwandeln und die Macht des Landesherrn, des Bischofs von Trient, soweit als möglich zurückzudrängen. Wohl verlor Ulrich III. (1184—1210) im Kampf um die Erhaltung der Zölle im Jahre 1210 die Edelfreiheit und wurde gezwungen, in die bischöfliche Ministerialität einzutreten4), doch versuchte sein gleichnamiger Neffe als bischöflicher Gestalde das verloren gegangene Recht der hohen Gerichtsbarkeit wiederzuerlangen. Es gelang allerdings nicht, dieses Amt in der Familie erblich werden zu lassen, doch konnten die Herren von Arco, die anarchischen Zustände Trients zu Beginn des 14. Jhd. ausnützend, weiterhin unbehelligt die hohe Gerichtsbarkeit ausüben. Als ihnen aber 1317 dieses Recht aberkannt wurde, versuchten sie es mittels eines kaiserlichen Privilegs von 1221, dessen Text sie verfälschten 5), wiederzuerlangen. Langjährige Fehden veranlaßten schließlich den Bischof von Trient, 1327 ihnen das Recht der hohen Gerichtsbarkeit in der Pfarre Arco zuzustehen, doch haben sie das ganze 14. Jhd. über bei jeder sich bietenden Gelegenheit gegen den Entzug dieses Rechtes auf ihren übrigen Besitzungen protestiert. Erst durch die Erhebung eines Teiles ihrer Besitzungen zur Grafschaft im Jahre 1413 erhielten sie das Recht, die hohe Gerichtsbarkeit legal wieder auszuüben. Außerhalb des Fürstbistums Trient haben die Herren von Arco während des Mittelalters keine große Rolle gespielt. Sie beschränkten sich auf den Versuch, ihre Besitzungen in Judikarien in ein geschlossenes Territorium umzuwandeln. Als in der Mitte des 13. Jhd. der Bischof durch Graf * *) 3) E. Gamillschegg: Romania Germania II, 1935, S. 60. *) B. Waldstein-Wartenberg, a. a. O. s) H. Voltelini: Die gefälschten Kaiserurkunden der Grafen von Arco, in: MIÖG. 38. Bd.