Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana 61 er höchst wahrscheinlich persönlich bekannt war, da Barvitius ebenfalls Niederländer und sowohl in Köln als auch in Rom tätig gewesen war, bevor er in die Reichskanzlei berufen wurde97), gerichteten Schreiben erwähnt er die in Rom umlaufenden Gerüchte, der Kaiser hätte schon einen gewissen Heinot dem Papste vorgeschlagen, der sich seiner Er­nennung sehr sicher zeige. Ortenberg empfiehlt dem geheimen kaiserlichen Rat für die Nachfolge in seinem Amt —- quare imploro auxilium et opem III. D. V. et commendo — causam Jo. Bapt. Remboldi98 99). Ortenberg, der durch seinen Abgang auf die Auditorstelle verzichtete, maßte sich mit einer gewissen Berechtigung eine Einflußnahme auf die Regelung der Nach­folge an. Diese verzögerte sich leider und blieb wie so viele andere wichtige Entscheidungen in den letzten Regierungsjahren Rudolfs II. unerledigt liegen. Kaiser Matthias gab dann dem 1612 zur Anzeige seiner Wahl zum Kaiser nach Rom entsandten Sonderbotschafter Gottfried von Aschhausen, Bischof von Bamberg, bezüglich der Neubesetzung des kaiserlichen Audi- toriates einfach einen Dreiervorschlag mit, aus dem der Papst selbst einen ihm geeignet erscheinenden Kandidaten auswählen sollte. Diese gefähr­liche Durchlöcherung des kaiserlichen Ernennungsrechtes wurde dem Sondergesandten wohl erst in Rom so richtig bewußt gemacht, denn er berichtet von dort: obwohlen Euer kais. Maj. mir wegen der nomination Auditoris Rotae gnedigsten befelch gethan und ein schreiben übersendet, darinnen Sy Hartgerum Henot, Johannem Baptistám Remboldum und Julium Troyer nominirt, und solche Ihr Heiligkeit darauß, wen Sy wolten, pro Auditore zu erhießen, für geschlagen, so befinden sich doch hierinnen allerley difficultates "). Dieser Vorgang demonstriert doch wohl, daß man sich auch am Kaiserhof noch nicht völlig über das kaiserliche Ernennungs­recht im Klaren war. Kaiser Rudolf II. hatte es zweimal ohne Zögern und seines Vorrechtes bewußt ausgeübt, am Hofe des Kaisers Matthias war man offenbar noch unsicher über die Art und Weise der Ausübung dieses Vorrechtes. Es darf wohl als sicher angenommen werden, daß der Sondergesandte von seiten der Vertreter des Reiches in Rom auf die Kon­sequenzen eines solchen Vorgehens aufmerksam gemacht wurde. Er reichte daher den ihm übermittelten Ternovorschlag gar nicht ein, sondern kam beim Kaiser in dem bereits angeführten Schreiben um die Bewilligung ein, Rembold als einzigen Kandidaten zu präsentieren: also hab ich nit unter­97) L. Gross, Die Geschichte der deutschen Reichshofkanzlei von 1559 bis 1806 (Wien 1933), S. 414 ff. 98) St. K. Rom, Varia Fasz. 5, Ortenberg an Barvitius ddo. Rom, 30. X. 1610. „Nollem hac occasione aliquid statui quod praejudicet nominationi Caes. Maj. auctoritate Illmae. D. T. de me factae, cui rei cum facillime providers possit, vehementer oro ut partes suas interponat quin potius utatur occasione referendo nominationem Auditoratus ad spem successus nominationis praeceden- tis ad majorem quam nosti dignitatem. 99) 1. c. Gottfried von Aschhausen an Kaiser Matthias ddo. Rom, 29. Dez. 1612.

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