Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

BLAAS, Richard: Das kaiserliche Auditoriat bei der Sacra Rota Romana

58 Richard Blaas Oranus wurde ebenfalls in diplomatischer Mission verwendet, zwar nicht als Nuntius, aber eben entsprechend seiner Stellung- als kaiserlicher Auditor über kaiserlichen Auftrag als juristischer Beistand des Kardinallegaten Andreas von Österreich, den er nach Köln begleitete. 1583 kehrte er wieder an die Rota zurück, wurde 1594 noch einmal nach Deutschland abgeordnet als Begleiter des Kardinals Ludwig Madruzzo, der sich zum Reichstag nach Regensburg begab86). Oranus starb in Rom am 20. Juli 1599 87 88). Wenn Oranus nicht in dem Umfang wie seine Vorgänger Vorst und Gropper in die kirchlichen Auseinandersetzungen seiner Zeit eingegriffen hat, so hat er doch ohne Zweifel die vom Kaiser bei seiner Ernennung ausgesprochene Erwartung: er werde seinem erpieten nach an Ime nit erwinden lassen, sich bei demselben ampt dermassen aller gepier zuerzaigen, damit Ire Heiligkeit und Wir dessen ein wolgefelligs begnüeg haben, auch er Ime selbst ain ehr und lob sein möge 8S) vollauf erfüllt. Für die Nachfolge des Oranus war in keiner Weise vorgesorgt. Bei der Lösung dieser Frage offenbart sich nun deutlich, daß der Kaiser um sein Ernennungsrecht weiß und gewillt ist, es wahrzunehmen, daß man aber im Reich und bei den Kurfürsten, vor allem den geistlichen, von dieser dem Reich zustehenden Prärogative noch recht unklare Vorstellungen hatte oder davon überhaupt nichts wußte. Darin darf wohl ein Beweis mehr dafür gesehen werden, daß das kaiserliche Auditoriat nur ein durch Gewohnheit erworbenes Recht darstellt, das, von der Kurie dem Kaiser zugestanden, allmählich zu einer Privilegierung wird. Sofort nach dem Einlangen der Nachricht vom Tode des Auditors Orani wandte sich Kaiser Rudolf II. in gleichlautenden Schreiben sowohl an den Erzbischof von Mainz als Erzkanzler des Reiches als auch an jenen von Köln als Erzkanzler für Italien mit dem Ersuchen pro fürschlagung einer qualificirten Person pro obeunda functione Auditoris Rotae Romanae und erinnerte die beiden Kurfürsten an das dem Reiche hierin zustehende Ernennungsrecht. Wir mögen Euer Liebden nicht vergessen, daß Dr. Ora­nus, welcher in Unser und des heil. Reichs namen etlich jahr Auditor Rotae zue Rom gewest neulicher zeit mit todt abgegangen89). Der Mainzer Erzbischof, dessen Antwort vorliegt, bekennt, aufrichtig erfreut über des Kaisers Interesse, damit dem heyligen Reich seine gerechtigkeit in solchem begebenem fall erhalten werde, mit Freimut, das mir biß anhero von diesen functionen und bestellungen, die von Euer kaiserlichen Majestät und deß 8e) J. Hansen, Nuntiaturberichte III/l, S. 299 f. 87) Cerchiari, a. a. O., vol. II, nr. 434; J. Hansen, a. a. 0., S. 300; Schmid- lin, Anima, S. 494 f. — Oranus fand, wie schon viele seiner Vorgänger, in der Animakirche seine letzte Ruhestätte. Vgl. Lohninger, Santa Maria deli’Anima, Rom 1909, S. 134, Bild 36. 88) St. K. Rom, Hofkorrespondenz Fasz. 9, Rudolf II. an Kardinal Mad­ruzzo, 1581, März 20. 89) St. K. Rom, Varia Fasz. 5, Rudolf II. an Kurfürst von Mainz ddo. 10. VIII. 1599.

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