Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 11. (1958)

CORETH, Anna: Das Schicksal des k. k. Kabinettsarchivs seit 1945

584 Literaturberichte im Index nur als „Althaim“ angeführt. Bei Geymann — der heute wohl üblichen Schreibweise dieses Namens — wird im Register auf die urkund­liche Schreibung „Geumann“ verwiesen, wo die Belegstellen angeführt sind; dieses Beispiel für einen unrichtigen Verweis ist übrigens einer der ganz wenigen Verweise überhaupt. In Regest Nr. 348 findet sich „Johann Ernst von Scherffenberg, __Herr der Herrschaften Traun, Neuheußel u nd Khiran“; im Register unter Kiran (!) steht ein Verweis auf „Scherf­fenberg (Khiran)“, dort findet man als Namen der Herrschaft „Khran“. Identifizierung wird keine gegeben. — „Dionisier Pfarre“ (Regest Nr. 340) kommt im Index nicht vor und bleibt völlig unerklärt. — Die nur in den urkundlichen Schreibweisen angeführten Bischofsitze in Regest Nr. 3 werden so auch im Index — zum Teil allerdings mit Variationen, wie „Oppidensis-Oppidiensis“, „Calliensis-Caliensis“ —, noch dazu in der mißverständlichen Formulierung „Oppidiensis, Gregor, Bischof“ etc. ange­führt. „Rauchiensis“ kommt im Index nicht vor. Auch die Ausstellungsorte werden überflüssigerweise in der originalen Schreibweise belassen, z. B. Regest Nr. 3, „Avinion“ = Avignon, S. 40/41 „Augspurg“, „Nurmberg“, „Ach“ = Aachen; den Höhepunkt dieser miß­verstandenen „Treue zum Original“ bildet Regest Nr. 540, ein von der medizinischen Fakultät der Universität Wien im Jahre 1777 (!) aus­gestelltes Apothekerdiplom, über dem als Ausstellungsort „Vindobonae in Austria“ prangt. Offenbar machten die wenigen aufgenommenen Stücke mit lateini­schem Originaltext ziemliche Schwierigkeiten. Die Aussteller des Ablaß­briefes, Regest Nr. 3, werden nicht identifiziert, obwohl dies an Hand von Eubel, Hierarchia Catholica medii aevi, Band 1, ohneweiteres möglich gewesen wäre; es handelt sich allerdings, wie Stichproben ergaben, durch­wegs um weitab liegende Bischofssitze, zum Teil in partibus infidelium (z. B. Kotor, Stonj, Trebinje, Prizren in Jugoslawien; Oppido und Cagli in Italien, Ajaccio und Nebbio auf Korsika; Ganos in Thrazien, Lango auf den Kykladen und Capitolias in Palästina). An Hand von Eubel hätte sich der Name des Bischofs von Stonj (Stagnensis) — unsichere Lesung „Mar­tin (?)“ — als Marinus ergeben. — Ein weiterer Ablaßbrief ist Regest Nr. 139. Hier sind die Aussteller „ ... die Kardinäle ,01iverius Sabinensis, ... Dominicus tit. s. dementis, Paulis (Im Druckfehlerverzeichnis ver­bessert in Paulus) tit. s. Sixti, Joannes tit. s. Sabina (!), Joannis (!) tit. s. Prisca (!), Raymundus tit. s. Vitalis, presbyteri (Sperrung von mir) Joannes s. Maria (!) in Aquiro, Fridericus s. Theodori . . Abgesehen von den groben Fall- und Transskriptionsfehlern wurde nicht erkannt, daß es sich ab „presbyteri“ um Priester im Kardinalsrang, vorher um Bischöfe im Kardinalsrang handelt, während Kardinalbischöfe nur die drei Erstgenannten (Sabina, Ostia, Portus) sind; auch hier wäre die Identifizierung an Hand von Eubel ein Leichtes gewesen. Die Textierung „... bestätigt der ,capellam (!) ...‘“ ist unannehmbar. — In Regest Nr. 534 bedeutet „in civitate Carolinae“ Karlstadt (Kroatien). — Regest Nr. 535 — das Original ist eine auf Vordruck ausgefertigte Zustimmung des Passauer Bischofs zu einer Präsentation auf ein Benefizium von 1770 — weist eine seltsame, nicht durch Anführungszeichen erläuterte Mischung

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