Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

NECK, Rudolf: Österreich und die Osmanen. Stand und Probleme der historischen Forschung

Rezensionen 521 Öberösterreichische Weistümer II. Teil. Im Aufträge der Akademie der Wissen­schaften und des Oberösterreichischen Landesarchivs nach Vorarbeiten von Rudolf Büttner, herausgegeben von Herta Ebergtaller, Fritz Éheim, Helmuth Fei gl und Othmar Hageneder (Österreichische Weistümer, gesammelt von der Akademie der Wissenschaften. Dreizehnter Band. Ober­österreichische Weistümer II. Teil 1956. In Kommission bei Hermann Böhlaus Nachf. Graz-Köln. XI -f- 444 Seiten. Ö. S 168.—. Die 1939 begonnene Edition der Oberösterreichischen Weistümer1) konnte nach 15jähriger, durch äußere Ereignisse bedingte Unterbrechung fortgesetzt werden. Entsprechend dem Editionsplan, der den Quellenstoff, nach Vierteln angeordnet, herausgibt, wurden in diesem Bande die Weis­tümer des Traunviertels bearbeitet. Der Quellenstoff, den die Herausgeber vorlegen, ist nicht nur auf die Weistümer beschränkt, sondern enthält dar­über hinaus eine große Anzahl von Satzungen von Herrschaften sowie von bürgerlichen und bäuerlichen Gemeinden; landesfürstliche und städtische Satzungen, welche das ganze Land oder eines der Viertel betrafen, fanden dagegen keine Aufnahme. Außerdem wurden nur solche Quellen aufgenom­men, die sich nicht auf ein einziges, sondern mehrere Gebiete der Rechts­und Wirtschaftsordnung beziehen. Zeitlich stammen die meisten dieser Quellen aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Die Anordnung der Texte erfolgte innerhalb des Traunviertels nach Herrschaften, bzw. nach dem Herrschafts­mittelpunkt. Eine Anordnung nach Orten ist unmöglich, da es in Oberöster­reich keine geschlossene Dorfgerichtsbarkeit, sondern nur die grundherr­liche Gerichtsbarkeit über die einzelnen Holden gab. Den Texten selbst wurde eine knappe ortsgeschichtliche Skizze mit Angaben über den Besitz­stand der betreffenden Herrschaft zur Erläuterung der folgenden Quellen vorangestellt. In der Orthographie der Texte wurden Vereinfachungen ge­troffen, die in Texten, deren Handschriften aus dem 16. und 17. Jahrhun­dert stammen, zu verantworten sind. Bei langen Vokalen sah man von der Setzung der in mittelhochdeutschen Textausgaben üblichen Längezeichen ab, die Konsonantenhäufungen wurden beschränkt, an Stelle der in den Handschriften über Vokalen übergeschriebenen Buchstaben wurden in den Texten Diphthonge oder Umlaute gesetzt. Den Texten selbst ist eine kurze Einleitung vorangestellt, in der das Erscheinen einer Gesamteinleitung für alle oberösterreichischen Weistümerbände nach dem Ende des 4. Bandes angekündigt wird. Eine Zusammenstellung der in diesem Band angewand­ten Editionsgrundsätze findet sich im Anzeiger der Wiener Akademie 1955 2). Es wäre zu wünschen, daß auch die beiden letzten, das Inn- und Hausruckviertel umfassenden Bände in Kürze erscheinen könnten. Es ist den Bearbeitern für die Erschließung dieser für die österreichische Rechts­geschichte der neueren Zeit wertvollen Quellen zu danken. Anna Hedwig Be n n a (Wien). !) Oberösterreichische Weistümer. Im Aufträge der Akademie der Wissen­schaften. Herausgegeben von Ignaz Nösslböck, I. Teil (österreichische Weis­tümer, gesammelt von der Akademie der Wissenschaften. Zwölfter Band. Ober­österreichische Weistümer, I. Teil, 1939, bei Rudolf M. Rohrer, Baden bei Wien und Leipzig. Im Kommissionsverlag). 2) H. Feigl. Die Grundsätze für die Edition der oberösterreichischen Weis­tümer, Anz.Wien 92, 1955 (1956), S. 327—340.

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