Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

NECK, Rudolf: Österreich und die Osmanen. Stand und Probleme der historischen Forschung

Rezensionen 525 Diese für den Benutzer meist wenig belanglosen Schönheitsfehler dürfen jedoch nur am Rande vermerkt werden, da man die Publikation, deren Fortsetzung in veränderter Form erfolgen soll, stets mit Dankbarkeit ver­wenden und zitieren wird. Das Register für den 11. Band ist noch zu erwarten. Gerhard Rill (Wien). Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte. Adamovich Luidwig, Handbuch des österreichischen Verfassungsrechts. Fünfte Auflage, bearbeitet und ergänzt von Hans Spanner. (Rechts- und Staatswissenschaften 3). Wien, Springer-Verlag. 1957. XV und 485 Seiten. Der Tod von Ludwig Adamovich im Herbst 1955 war für Österreich ein schwerer Verlust. Als Präsident des österreichischen Verfassungsgerichts­hofes verfügte er über eine Autorität, der sich die Tagespolitik nicht ent­ziehen konnte. Darüber hinaus wird jeder, auch der Nichtjurist, der seine Vorlesungen über Verfassungs- und Verwaltungsrecht gehört hat, die her­vorragenden Eigenschaften Adamovichs als Lehrer in Erinnerung behalten, der es verstand, schwierige und trockene Probleme interessant und instruk­tiv darzustellen. Adamovich hat sich in den letzten Jahren seines Lebens mit der Vor­bereitung einer Neuauflage seines Handbuches des österreichischen Ver­fassungsrechts beschäftigt, wobei er hoffte, den zu erwartenden Staats­vertrag mit berücksichtigen zu können. Nun hat nach dem Tode Adamo­vichs sein Schüler Spanner, der bis 1956 an der Universität Graz, seither in Erlangen lehrte, mit Zustimmung der Familie des Verstorbenen im Auf­träge des Springer-Verlags die vorliegende Neuauflage bearbeitet. Der in der Einleitung behandelten geschichtlichen Entwicklung des österreichischen Verfassungsrechts, die im wesentlichen den früheren Auf­lagen folgt, wird der Historiker im allgemeinen gern zustimmen. Zu S. 5 Anm. 1 wäre zu bemerken, daß wir dank den Forschungen Oswald Redlichs schon seit über 25 Jahren wissen, daß schon lange vor Maximilian I., näm­lich unter dem letzten Babenberger Herzog Friedrich II., ernsthafte Pläne bestanden, Österreich zu einem Königreich zu erheben. Die Gebietserwer­bungen unter den Habsburgern werden nur sehr summarisch behandelt, Vorderösterreich konnte z. B. nicht behandelt werden. Doch muß man berücksichtigen, daß das Buch dem Juristen dienen soll. Deshalb wird die Darstellung, je näher sie der Gegenwart kommt, ausführlicher und besser. In der Literatur vermißt man ungern das Werk von Brita Skottsberg über den österreichischen Parlamentarismus. Sehr ausführlich werden Vor­geschichte und Schlußverhandlungen des österreichischen Staatsvertrags behandelt. Auch die Frage der dauernden Neutralität Österreichs wird ein­gehend untersucht und dabei vielfach auf Themen eingegangen, die nicht unmittelbar verfassungsrechtlicher Natur sind. Gegen die Zugehörigkeit Österreichs zum Europarat werden schwerwiegende Bedenken geäußert. Ein auch für den Historiker sehr brauchbarer Überblick über die öster­reichische Gesetzessammlungen sei besonders hervorgehoben.

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