Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

NECK, Rudolf: Österreich und die Osmanen. Stand und Probleme der historischen Forschung

524 Literaturberichte Anhänglichkeit aller Bearbeiter an das vor über hundert Jahren begonnene Werk, sondern auch die Folgerichtigkeit, mit der Engpässe im materiellen Aufwand und in der Planung mit zähem Fleiß bewältigt werden konnten. Das Geheimnis dieses Erfolges liegt wohl nicht zuletzt darin, daß Unzu­länglichkeiten, Verstöße gegen die dem Werk gesetzten Grenzen etc. wohl erkannt und bei der jeweiligen Fortsetzung berücksichtigt wurden, jedoch nicht zu Rückgriffen oder gar Wiederholungen und Neubearbeitungen Anlaß gaben; der ängstliche Blick auf die vorangegangenen Bände hätte nur zu leicht zum vorzeitigen Abbruch des Werkes führen können. Die vorliegende, nach zwölfjährigem Intervall erschienene 3. Lieferung des 11. Bandes umfaßt 5 Inventarnotizen von 1396 und die Jahre 1397—99 einschließlich in 355 Nummern und folgt methodisch den am Beginn des 10. Bandes vorgezeichneten Richtlinien. Voraussetzung für die Aufnahme bildete also, im Gegensatz zum 9. Band, „nicht die mehr oder weniger deutliche Zuständigkeit der Geschäftspartner, sondern ausschließlich die irgendwie vorhandene Beziehung des Geschäftsfalles oder -gegenständes zum Raume Oberösterreich“. (Bd. 10, S. V). Die Masse der gebotenen Dokumente bilden Kauf-, Lehen- und Gerichtsurkunden, den größten Nut­zen aus dem vorliegenden Band wird daher neben dem Lokalforscher der Rechts- und Wirtschaftshistoriker ziehen. Unter den zahlreichen öster­reichischen Herzogsurkunden ist, wie man den der Edition folgenden An­gaben entnehmen kann, eine stattliche Anzahl von Lichnowsky nicht be­rücksichtigt. Die Editionsgrundsätze sind gleich denen der vorangegangenen Bände. Die Wiedergabe im Volltext oder in Verbindung von Textteilen mit ein­gefügten Verbindungsworten und Wortgruppen folgt wohl gleichfalls den im 10. Band (S. VII—VIII) gegebenen Richtlinien; es wäre unangebracht, an den Auswahlprinzipien Kritik zu üben, da doch auch die gekürzt wieder­gegebenen Urkunden in ihrer Ausführlichkeit dem Benützer vollkommen genügen. Leider hat dieses Nebeneinander vom Wortschatz des 14. mit dem des 20. Jahrhunderts auch auf die Regesten der im Volltext gedruckten Urkunden übergegriffen, und wenn man an das Kopfregest die Anforderung stellt, es solle den Inhalt der folgenden Stelle auf die kürzeste, aber immer­hin noch dem gegenwärtigen Sprachgebrauch gemäße Form zusammen­ziehen, wird man in einigen Fällen enttäuscht sein und sich der Einfach­heit halber lieber gleich an den Volltext halten. Ausdrücke wie „vererb­rechten“ (Nr. 737, 761), „Gelder ausrichten“ (669, 793), „ . .. geht wegen seiner Ansprüche ... hinter den Bischof —“ (650) hätten doch mühelos durch gebräuchliche Wendungen ersetzt werden können, Nr. 675, 734, 791 wären durch geringfügige Änderungen auch beim ersten Durchlesen ver­ständlich geworden. In Nr. 683 (nachzutragen: Lichnowsky 5, 166) fehlt im Regest der Bezug auf Steyr. Hinsichtlich der Texte selbst wird man den im 10. Band S. V ausgedrückten Optimismus gegenüber den Abschrif­ten Haindel-Mazettis — oder erfolgte die Bearbeitung direkt nach der archi- valischen Überlieferung ? — nach einigen Stichproben nicht teilen können: Nr. 650 enthält 21, Nr. 672 26 Lesefehler, in Nr. 795 ist im Kontext eine ganze Urkundenzeile ausgelassen! Die editorische Behandlung der Umlaute, zum Teil auch der v- und u-Schreibung erfolgte bei einigen kontrollierten Diplomen völlig regellos.

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