Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

ALLMAYER-BECK, Johann Christoph: Die Kanzlei und das Archiv des Militär-Maria-Theresien-Ordens

244 Joh. Christoph Allmayer-Beck übermittelt wurden3). Ab 2. 10. 1816 war sodann die Behebung und Aus­zahlung der Ordensgelder vom Kriegszahlamt an die Kasse der geheimen Hof- und Staatskanzlei beziehungsweise des nachmaligen Ministeriums des Äußern übertragen worden4), die diese Aufgaben von nun an durch ihre Zahlmeister wahrnahm. Einer derselben, Carl Ritter von Jeckl erhielt für besondere Verdienste, die er sich in dieser Funktion erworben hatte, mit Wirkung vom 1. 1. 1853 den Titel eines Ordens-Zahlmeisters. Nach seiner am 12. 10. 1869 erfolgten Pensionierung als Staatsbeamter wurde die Ordenskasse von der des Ministeriums des Äußeren abgetrennt und von Jeckl weiterhin in seiner Eigenschaft als Ordenszahlmeister verwaltet5). Als er jedoch im Jahre 1871 starb, erfolgte eine Wiedervereinigung der Ordenskasse mit der des Ministeriums6). Die mit der Gebarung betrauten Beamten erhielten auch in der Folgezeit jeweils den Titel eines Ordens­zahlmeisters verliehen und wurden hierfür entsprechend besoldet. Die eigentlichen Kanzleigeschäfte oblagen aber dem Ordens-Greffier. Laut Statuten sollte er „ein dokumentirtes Protokoll führen, und in dasselbe alles dasjenige, was in Ordensgeschäften merkwürdiges vorkommet, nach Ordnung der Zeit an gehörigen Ort eintragen, Unsere Rescripte und Be­fehle an das Ordenscapitel sowohl als die Patente der von Uns ernannten Großkreuze und Ritter ausfertigen, sodann bey jeder Promotion die Listen der Ordenscandidaten nach ihrem bey dem Orden habenden Rang verfassen, nicht minder auch die Memorialien der Ordenscandidaten und übrige den Orden betreffende Schriften registriren und in besonderen Fascikeln bey dem Ordens-Archiv aufbehalten, auch überhaupt alle Expeditionen durch den eigends hierzu bestellten Kanzellisten abschreiben und mundieren lassen“ 7). Als Gehalt wurde 1758 für den Tresorier und Greffier je 1000 fl jähr­lich, für den Ordenskanzlisten 500 fl jährlich festgelegt8). Erst 1877 stieg das Gehalt auf je 1200 fl beziehungsweise 600 fl 9). 1896 erfolgte dann eine Neuregelung der Bezüge, sodaß der Schatzmeister 1600 fl, der Greffier 1500 fl, der Kanzlist 500 fl und der Zahlmeister 600 fl erhielten 10). Es ist nun bemerkenswert, daß dieser erste, ausschließlich auf Soldaten beschränkte Berufsorden der österreichischen Erbländer zumindest anfäng­lich kanzleimäßig durchaus „zivil“ organisiert wurde. Da war vor allem in den Ordensstatuten vom 12. 12. 1758 festgelegt worden, daß der Ordens­3) Maria Theresien-Ordensarchiv (künftig zitiert: MThO.) II—469/1. 4) MThO. VIII—164, vgl. auch J. K. Mayr, Geschichte der österr. Staats­kanzlei im Zeitalter des Fürsten Metternich, Wien 1935, S. 85. 5) MThO. 11—620. 6) MThO. VII—18. ?) J. Hirtenfeld, a. a. O., I/S. 13, Punkt 49. 8) MThO. 1—16. s) MThO. VII—27. io) MThO. 11—840.

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