Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)

BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert

Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österr. Nation im 18. u. 19. Jh. 181 dinal Silvestri, dessen finanzielle Dotierung gemessen an der anderer Kardinale bescheiden war, verscherzte sich etwa noch vorhandene Sym­pathien bei den k. k. Ministerien durch dauernde Geldforderungen zwecks Aufbesserung seines piatto cardinalizio und erweckte durch seine mög­lichst hochangesetzten Taxforderungen auf Kosten der neuernannten öster­reichischen Würdenträger, die, wie der Botschafter mißbilligend ein­berichtete127 *), manchmal noch die von der Kurie geforderten Taxen über­stiegen, den Eindruck, daß er das Protektorat nur als Mittel zur Einnahmensteigerung benütze. Zu einem völligen Zerwürfnis aber zwischen der k. k. Regierung und dem Kardinalprotektor führte die von Kardinal Silvestri auch gegen das Interesse der kaiserlichen Regierung immer wieder erhobene Wohnungsfrage 12S). Silvestri erhob nämlich unentwegt die Forde­rung nach einer seinem Range entsprechenden Wohnung im Palazzo Venezia, dem österr. Botschaftspalais. Als ihm nämlich 1862 als Titelkirche S. Marco verliehen worden war, meldete er unter Berufung auf die Schen­kungsurkunde des Papstes Pius IV. vom 10. Juni 1564, in der jedem vene- tianischen Kardinal, der zugleich Titular von S. Marco ist, das Recht auf eine Wohnung im Palazzo di Venezia zugesichert wird, sofort seine Woh­nungsansprüche an. Diese konnten aber wegen des schlechten baulichen Zustandes des Palastes nicht befriedigt werden, wovon er sich persönlich überzeugen konnte; als Ersatz wurde ihm eine Wohnungsentschädigung gewährt, die ihm aber andauernd zu gering war. Von Jahr zu Jahr schraubte er seine Forderungen der Regierung gegenüber in die Höhe, ja er ging zur Durchsetzung seines Rechtes sogar soweit, bei der Kurie gegen seine eigene Regierung Klage zu erheben. Außerdem scheint er sich in diesen Jahren, wohl nicht unbeeinflußt von dem leidigen Wohnungsstreit, auch innerlich von Österreich ab und dem neuen werdenden italienischen Nationalstaat zugewandt zu haben. Es war naheliegend, daß dieser Ge­sinnungswechsel gerade mit seiner Stellung als Protektor der österreichi­schen Nation nicht vereinbar war. Als nach dem Kriege von 1866 auch seine engere Heimat Venetien dem Königreich Italien einverleibt wurde, war seine Stellung als Protector nationis austriacae untragbar geworden. Jetzt, da der Nationalismus moderner Prägung seine Herrschaft antrat, m) Bericht des Frh. v. Hübner ddo. Rom, 17. August 1867: „Seit dem Jahre 1858 übt Kardinal Silvestri die Functionen eines Protectors nationis austriacae aus. Dieses Amt ist, wie Euer Excellenz bewußt, im Laufe der Jahrhunderte eine reine Sinecure geworden. Von den daran geknüpften Pflichten und Rechten ist nichts übrig geblieben als der Titel und eine auf keine Gegenleistung gegrün­dete nicht unbedeutende Besteuerung der neuernannten Bischöfe. In welch ver­hältnismäßig reichlichem Maße unser Cardinalprotektor diese Befugnis aus­beutet, wollen Euer Excellenz aus der Beilage entnehmen. Es ergibt sich daraus, daß die von ihm bei den jüngsten Besetzungen österreichischer Bischöfe erho­benen Taxen die an die römische Kurie abgeführten bedeutend übersteigen“. Adm. Reg. F 26, Fasz. 18, Kardinäle. t28) Vgl. Adm. Reg. F 26, Fasz. 18, Kardinäle, Konv. Kard. Silvestri.

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