Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs 10. (1957)
BLAAS, Richard: Das Kardinalprotektorat der deutschen und der österreichischen Nation im 18. und 19. Jahrhundert
182 Richard Blaas Italien zum nationalen Einheitsstaat auf stieg und die alte natio austriaca in Nationalitäten zu zerfallen begann, mußte allein schon der Titel des österreichischen Kardinalprotektors anachronistisch anmuten, das Amt selber aber erschien diskreditiert durch den Amtsinhaber, einen Italiener. Nachdem auch die Beziehungen Österreichs zur Kurie jetzt, knapp vor Kündigung des Konkordates von 1855, merklich abgekühlt waren, bestanden unter den gegebenen Verhältnissen kaum noch Voraussetzungen für das Funktionieren des Protektorates. Die Verhältnisse spitzten sich 1867 zu einer wahren Existenzkrise für das Kardinalprotektorat zu und es bedurfte nur eines konkreten Anlasses, um die Frage über Beibehaltung oder Abschaffung dieses Amtes zur Entscheidung zu stellen. Den Anlaß für den negativen Entscheid, d. h. für die Abschaffung des Protektorates, lieferte der Bericht des Botschafters vom 17. August 1867 129), in dem Freiherr von Hübner die Entfernung des Kardinals Silvestri von seinem Posten als Protector nationis austriacae verlangt und zwar mit Gründen, die an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig lassen: „Aus nachstehenden Gründen halte ich es für meine Pflicht darauf ergebenst anzutragen, daß dem Cardinal Silvestri das Protektorat entzogen werde. Über seine Persönlichkeit brauche ich mich nicht weiter auszulassen. Sie ist in Wien wie in Rom nur zu bekannt. Ein systematischer Gegner Österreichs, obgleich er in seinen persönlichen Berührungen mit den kaiserlichen Botschaftern in Rom stets von Ergebenheitsversicherungen überfließt, ein notorischer Förderer der italienischen Bewegung während der letzten Jahre, ein schüchterner aber warmer Freund aller Österreich und dem Papste feindlicher Elemente ist er die letzte Person, welche es verdient, mit dem zwar leeren aber ehrenvollen und geschichtlich vornehmen Titel eines Protektors der österreichischen Nation geschmückt zu sein. Wären die Sympathien und Umtriebe dieses Kirchenfürsten das Geheimnis einiger weniger Unterrichteter, so könnte man auch von Seite der kaiserlichen Regierung Unwissenheit vorschützend ihn in seiner Stellung belassen. Allein seine Österreich entschieden feindselige Gesinnung ist in Rom stadtkundig. Der Papst ertheilte ihm deshalb eine Rüge, mehrere Kardinäle warnten mich vertraulich und ich hörte die Frage aufwerfen: Wie ist es möglich, daß die österreichische Regierung diesen Mann so wenig kennt und wenn sie ihn kennt, wie kann sie ihm die Stellung ihres Protektors belassen? Ich übergehe mit Stillschweigen eine Reihe von Fällen, in welchen dieser Kardinal aus Anlaß beim heiligen Stuhl anhängiger Geschäfte offen oder insgeheim den Bestrebungen der Botschaft entgegentrat, ebenso sein anstößiges Benehmen als er hinsichtlich seines Ansinnens im Palazzo d’Austria zu wohnen, beim hl. Stuhl gegen die Regierung seines eigenen Souveräns klagbar ward. Die Thatsache allein, daß seine Österreich feindselige Gesinnung notorisch ist, reicht meiner Ansicht nach hin, es notwendig zu machen, daß ihm das 129) Adm. Reg. F 26, Fasz. 18, Kardinäle, Konv. Silvestri.